DER Minenräumer im Sachwert- und Finanzmarkt

Verbraucherzentralen

In einem Land wie Deutschland, in dem der finanzielle Analphabetismus sehr stark ausgeprägt ist, das deutsche Bildungssystem flächendeckend und seit Jahren seinem bildungspolitischen Lehrauftrag in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Grundlagen und Zusammenhänge nicht nachkommt, ist es umso wichtiger, dass es Anlaufstellen gibt, um die Versäumnisse des deutschen Schulwesens nachzuholen bzw. aufzufangen. Hier versuchen die staatlich geförderten Verbraucherzentralen das existierende Vakuum zu schließen.

Verbraucherzentralen erfüllen eine Reihe wichtiger Funktionen und sind meist erste Anlaufstellen für verunsicherte oder geprellte Verbraucher. Nur muss man ebenso ehrlicherweise konstatieren, dass die Verbraucherzentralen für die zum Teil komplexe Materie bei Sachwertbeteiligungen ungeeignet sind. Die dortigen Mitarbeiter halten nicht das notwendige Fachwissen vor, sind auch selber nicht investiert und/oder bei Gesellschafterversammlungen anwesend, sodass es zudem noch an Erfahrungswissen mangelt. Außerdem sind die Verbraucherzentralen, wie leider im Übrigen auch einige andere Marktteilnehmer, nicht mit der zwischenzeitlich und seit 2013 verstärkt einsetzende Regulierung im Sachwertbereich vertraut. Die Umwälzungen innerhalb der Sachwertbranche und deren Professionalisierung sind mittlerweile so gewaltig, dass es von Verbraucherzentralen, die zu Handyverträgen, Heizdecken, Stromverträgen, etc. beraten, nicht mehr einfach nebenbei abgedeckt werden kann.

Vielfach versuchen Verbraucherzentralen ratsuchende Verbraucher im Bereich der Sachwertinvestments eine Orientierung zu geben, verfügen hierbei aber nicht um das aktuelle Fachwissen und geben Ratsuchenden vollkommen überholtes (Erfahrungs-) Wissen mit auf den Weg. Das lässt sich auch immer wieder mit einem Blick auf die Homepages der verschiedenen Verbraucherzentralen eindrucksvoll belegen. Hier werden immer noch mit Begriffen wie „Grauer Kapitalmarkt“, der zu Recht von Verbraucherzentralen in den 1980er Jahren mitgeprägt worden ist, verwendet, obwohl es heutzutage praktisch kein unreguliertes und/oder beaufsichtigtes Marktsegment gibt. Auch warnen Verbraucherzentralen immer noch vor sog. Blind-Pool-Konzepten, also Kapitalanlageprodukten, bei denen die Investitionsobjekte noch nicht feststehen. Hier wurde von Seiten der Verbraucherschützer nicht verstanden, dass, vor Beginn einer Investition, erst einmal ausreichend Anlegergelder eingesammelt werden müssen, um in den konkreten Ankauf gehen zu können. Zudem kommt es bei manchen Assetklassen nicht so sehr auf das einzelne Asset an, sondern vielmehr um die Strategie und die dahinter liegenden Wertschöpfungsprozesse, die die Erträge generieren sollen. Eine differenzierte Sichtweise hierzu hört man von Verbraucherzentralen allerdings nicht. Nicht selten haben sie vor Blind-Pool-Konzepten gerade im Immobilienbereich gewarnt, die im Endergebnis aber Anlegern oftmals zweistellige Renditen gebracht haben. Insbesondere seit großflächige regulatorische Eingriffe und neue Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2013 greifen, häufen sich die Fehleinschätzungen der Verbraucherzentralen. Es zeigt sich ganz offensichtlich, dass diese staatlich alimentierten Organisationen mit der neuen Zeitrechnung nicht mehr zurechtkommen. Vielfach werden noch Begrifflichkeiten verwendet, die aus einer vollkommen anderen Zeitrechnung stammen. Sachwertbeteiligungen werden Verbrauchern praktisch gar nicht empfohlen, statt dessen werden von Verbraucherzentralen trotz einer seit Jahren anhaltenden Niedrigzinspolitik immer noch Anlageprodukte einer längst vergangenen Zeit angeboten, die zwangsläufig langfristig zu Enttäuschungen führen werden.

Immer häufiger wird auch die Frage gestellt, wer eigentlich die Kompetenz und Fähigkeiten der Verbraucherschützer prüft und der Beratungsgespräche unter die Lupe nimmt; dies geschieht in Deutschland nämlich leider überhaupt nicht. Staatlich alimentierte Verbraucherschutzmitarbeiter brauchen weder einen Qualifikations- noch Befähigungsnachweis erbringen. Ähnliches gilt für die Stiftung Warentest, die nicht selten im engen Schulterschluss mit Verbraucherzentralen steht. Auch hier hat die Finanzkompetenz über die Jahre ganz erheblich nachgelassen. Beiden Organisationen ist gemein, dass sie regelmäßig vor geschlossenen Fonds, ein im Übrigen überholte Begrifflichkeit, flächendeckend warnen. Auf Grund einer über Jahrzehnten überhaupt nicht vorhandenen Regulierung (siehe Rubrik: „Recht & Regulierung“ und „Warnliste > Rechts- und Verwaltungssystem BRD“) gab es in der Vergangenheit zahlreiche Fehlentwicklungen, weswegen einige Warnungen zutreffend waren. Allerdings sind die Urteile der Verbraucherschützer bei einer pauschalen Diffamierung der gesamten Sachwertbranche weder reproduzierbar noch belastbar oder anderweitig aussagekräftig. Mittlerweile wendet sich indirekt selbst die Deutsche Bundesbank, an die viele Sachwertanbieter berichtspflichtig sind, gegen die Ausführungen von Verbraucherzentralen und die Stiftung Finanztest. In einer sehr marktbreiten und zeitlich ausgedehnten Studie ist die Bundesbank zu dem Ergebnis gekommen, dass Sachwertbeteiligungen, überwiegend in der alten Produktverpackung der Geschlossenen Fonds, in der Mehrzahl der Fälle zu einem positiven Anlageergebnis geführt haben. Selbst in Anlageklassen, die im späteren Zeitablauf unter die Räder gekommen sind, konnte über eine dekadenmäßige Betrachtung ebenfalls immer noch ein Wertzuwachs verzeichnet werden. Nicht zu vergessen sind die damals auch noch sehr vorteilhaften steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die für sich alleine genommen schon zu guten Renditeergebnissen geführt haben und in der heutigen Diskussion allzu gerne vergessen werden. Verbraucherzentralen bemühen daher, trotz aller unbestrittenen Fehlentwicklungen, immer noch ein verzerrtes Bild über Sachwertinvestments, dass es de facto so nie gegeben hat und heute erst recht nicht mehr gibt (siehe Rubrik: „Recht & Regulierung“).

Belastbare und verlässliche Empfehlungen sowie tiefgreifende Produktanalysen im Sachwertbereich abzugeben, dazu sind Verbraucherzentralen aus all den genannten Gründen nicht (mehr) in der Lage. Angesichts der zum Teil hohen Investitionsvolumina und der langfristigen Kapitalbindung sollte sich der ratsuchende Verbraucher in seiner Rolle als Investor, wenn es um sachwertbasierte Investitionen geht, dringend an hierauf spezialisierte Analysehäuser wie etwas LSI Sachwertanalyse wenden (siehe Rubrik „Über Uns“ und „Analysen“ sowie „Portfoliostrukturierung“) und von teilweise ideologisch verblendeten und unbelehrbaren Verbraucherzentralen Abstand nehmen.

LSI hält einen umfangreichen Schlagabtausch mit Verbraucherzentralen vor, die im Login-Bereich abrufbar sind.