DER Minenräumer im Sachwert- und Finanzmarkt

TÜV

Ab dem Jahre 2009 versuchte sich der technische Überwachungsverein, kurz TÜV, der eigentlich für die Begutachtung und Überprüfung technischer Geräte verantwortlich ist, in der Ratingvergabe von Kapitalanlageprodukten und bot das sog. „Zertifizierungsverfahren TÜV geprüfter Fondsplausibilität“ an. Verbraucher vor den Unbilden des Kapitalmarkts zu schützen und damit für eine gewisse Sicherheit, ähnlich wie im Straßenverkehr, zu sorgen ist ein hehres Ziel, allerdings bedarf es dazu auch einiges an Branchensachverstand, Erfahrungswissen und ausgewiesener Finanzexpertise. In der Vergangenheit hat sich leider gezeigt, dass der TÜV über diese wichtige Punkte kaum verfügt. Entsprechend fallen die Ergebnisse aus. Allzu viele plausibilitätsgeprüfte Fondsprodukte wurden seitens des TÜV über den grünen Klee gelobt, bis diese dann auf die harte Realität trafen und bei Privatanleger Millionenschäden verursachten.

Einer der spektakulärsten Fehlgriffe des TÜV war die eingehendere Betrachtung und Bewertung des Immobilienbestandes eines Frankfurter Emissionshauses, dessen Produkte seitens des Überwachungsvereins in den höchsten Tönen gelobt worden sind. Es sollte sich wenig später als eines der größten Kapitalanlagebetrugsmodelle im geschlossenen Immobilienfondsbereich herausstellen. Die damaligen Geschäftsführer sind zwischenzeitlich zu mehrjährigen Haftstrafen u. a. wegen Kapitalanlagebetruges verurteilt worden. Auch wenn der TÜV bis heute krampfhaft versucht sich von den Vorgängen von damals zu distanzieren, so unternahm der Verein rein gar nichts gegen die breitflächige Verwendung des TÜV Siegels und den Verweis auf die eingehende Prüfung des Frankfurter Immobilienhauses. Nur wenige Monate später nach der Veröffentlichung des positiven TÜV Gutachtens krachte das gesamte Schneeballsystem, flankiert von lastwagenweise beschlagnahmten Akten, tosend in sich zusammen. Der Schaden nur dieses Betrugsfalles belief sich auf rund eine Viertel Milliarde Euro.

Immer wieder unternahm der TÜV zaghafte Anläufe, Kapitalanlageprodukte und insbesondere Beteiligungen sowie deren Investitionsprozesse zu prüfen und zu evaluieren. Sachwertanalysten und fundierte Marktkenner erkannten aber, dass der TÜV weder über das Know-How noch die Experten verfügt, um dies zu leisten. Bereits unmittelbar nach Aufnahme der Zertifizierungsarbeit im Jahre 2009 erhielt der TÜV gleich von mehreren Seiten Kritik an seiner inflationär geschönten Ratingvergabe und der Intransparenz respektive groben Fehlerhaftigkeit seiner Gutachten. Eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsweise ist bis heute nicht erkennbar.

Sicherlich waren die Absichten des TÜV und seines mutmaßlich angedachten Verbraucherschutzes einer edlen Idee entsprungen. Allerdings blieb es bei dieser Idee. Fehlendes Branchen-Know-How, mangelnde Finanzanalysekapazitäten und -ausbildung sowie schlichte Intransparenz nagen an der Glaubwürdigkeit des TÜV, wenn es um die Plausibilitätsprüfung von Finanzanlageprodukten geht. Anleger sollten und Berater sowie Vermittler dürfen -alleine aus Haftungsgründen- den Ausführungen des TÜV keinen allzu großen Wert beimessen. Die Vergangenheit hat immer wieder überdeutlich gezeigt, dass der TÜV dieses Themenfeld nicht beherrscht und einfach überfordert ist.

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