Zu einer funktionierenden Infrastruktur gehört ein funktionierender Finanzdienstleistungssektor sowie eine leistungsfähige Finanzaufsicht. Ohne Regelwerk und seiner entsprechenden Durchsetzung wird der Kapitalanleger ansonsten zum Spielball von Anbietern, die auf Grund ihrer Ressourcen und Organisation den Einzelnen leicht übervorteilen könnten. Da mit Hilfe des Kapitalmarktes und seiner Angebote oftmals auch Vorsorge für das Alter betrieben wird, sollte ein Staatswesen auch aus sozialen Aspekten heraus ein gesteigertes Interesse an einer starken und im besten Falle präventiv wirkenden Finanzaufsicht haben. Nun gestaltet es sich im Sachwertbereich so, dass diese volumenmäßig nicht zu vernachlässigen Segment über Jahrzehnte keinerlei Regulierung unterlag und allerhand dubioser Anbieter und Produkte auf den Plan rief. Während das Marktsegment der offenen Investmentfonds, auch auf Grund von internationalem Wettbewerbsdruck und europäischen Harmonisierungsbestrebungen immer weiter reguliert und durchstrukturieret worden ist, verharrte das Segment der geschlossenen Fonds (Sachwertprodukte) jahrzehntelang im grauen Kapitalmarktbereich, dem es erst seit 2013 beginnend entronnen ist (siehe Rubrik: „Recht & Regulierung“). Ab 2005 gab es erste zaghafte Versuche sich aufsichtsrechtlich diesem Milliardenmarkt zu nähern und diesen zu zähmen. Allerdings beschränkte sich die Aufsicht auf eine rein formale Prüfung, die bezüglich der Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Geschäftsmodelles überhaupt nicht weiterhilft. In früheren Zeiten hatten (zweifelhafte) Anbieter mit der (formalen) Prüfung ihres Produktes bzw. ihrer Verkaufsunterlagen durch die BaFin geworben. Oftmals ein sehr unrühmliches Blatt, an dessen Ende der Kapitalverlust stand. Die BaFin ist bis heute nicht in der Lage, was allerdings auch nicht ihre Aufgabe ist aber dringend anzuraten wäre, eine materielle Prüfung des Angebotes, wenigstens in groben Zügen, vorzunehmen. Ansonsten muss es einmal erlaubt sein nach der Existenzfrage auf diesem Sachgebiet zu fragen. Für Anleger wie für Vermittler ist die deutsche Finanzaufsicht noch immer keine wirkliche Hilfe.
Allerdings hat sich über die Jahre die Arbeit der Finanzaufsicht gebessert, gleichwohl sie noch lange nicht auf einem international wettbewerbsfähigen Leistungsniveau angelangt und in Teilen (wieder) erheblich reformbedürftig ist. Während die deutsche Finanzaufsicht durchaus in der Lage ist, vor kleineren Ungereimtheiten oder mutmaßlichen Kapitalanlagebetrugsmodellen zu warnen, läuft sie an den wirklich gewichtigen Fällen mit Milliardenschäden für (Klein-) Anleger regelmäßig vorbei. Durch den Skandal rund um den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard wird die BaFin, da Mitarbeiter selber gewichtig in diesem Sumpf involviert sind, vermutlich noch auf Jahre mit sich selber beschäftigt sein, da nunmehr der Reformzwang nicht mehr zu leugnen ist.
Für den Anleger wie auch Vermittler muss die Devise daher lauten, dass sie sich auf die deutsche Finanzaufsicht weder verlassen können noch dürfen. Zahlreiche größere Finanzskandale haben immer wieder aufgezeigt, welche Unzulänglichkeiten in dieser Behörde vorherrschen. Diese reichen von ungenügendem Sachverstand, mangelhafter (Personal-) Ausstattung über unzureichendem abteilungsübergreifendem Handeln und mangelndem (politischen) Willen Fehlentwicklungen, interne wie marktbedingte, beherzt anzugehen. Mangelnde Kritikfähigkeit -ein generelles Problem des deutschen Verwaltungsapparates- und Beratungsresistenz erschweren permanent den Umbau zu einer leistungsfähigen Finanzaufsicht. Letztendlich ist sie aber nur ein weiterer Puzzlebaustein und Spiegelbild einer insgesamt maroden deutschen Infrastruktur.
LSI Sachwertanalyse betreibt im Gegensatz zur deutschen Finanzaufsicht von Beginn an eine profunde materielle Prüfung von Sachwertbeteiligungen (siehe Rubrik: „Analysen“) und warnt meistens Jahre im Voraus aktiv vor Ungereimtheiten und zweifelhaften Angeboten/Anbietern (siehe Rubrik: „Warnungen/Sensibilisierunge > LSI Sensibilisierungsliste“ und „Analysedatenbank A – Z“), die im Login-Bereich einsehbar sind.