DER Minenräumer im Sachwert- und Finanzmarkt

Anlegerschutzanwälte

Auf Grund der Tatsache, dass Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Schauplatz spektakulärer Fälle von Kapitalanlagebetrug gewesen ist, hat sich hierzulande eine regelrechte Anlegerschutzindustrie entwickelt. Durch subtile Werbung im Rahmen der standesrechtlichen Schranken, an die sich einige Rechtsanwälte allerdings nicht immer halten, durch angstmachende oder schnelle Hilfe suggerierende Schreiben oder sogar unter dem Deckmantel eigens gegründeter Verbraucherschutzvereine oder Stiftungen, hinter denen sich auf den zweiten Blick große Rechtsanwaltskanzleien verbergen, werden hilfesuchende Kapitalanlage angeschrieben und angelockt. Man verspricht schnelle Hilfe, die Wiederbeschaffung versenkter Gelder, die gerichtliche Belangung von Verantwortlichen oder mahnt zum zügigen Handeln auf Grund drohender Verjährungen. Gelegentlich werden sogar im Kern gesunde Investmentprodukte systematisch kaputt geredet, nur weil diese sich in einem aktuellen Restrukturierungsprozess befinden oder temporär auf aktuelle Marktgegebenheiten reagieren müssen, um gerade nicht zu havarieren. Statt ehrlicher und sachgerechter Aufklärung bemühen einige Anlegerschutzanwälte vollkommen verfehlte Horror- und Untergangsszenarien, um das eigene Auftragsbuch mit zahlungskräftigen Mandanten zu füllen. Ob die getroffenen Aussagen überhaupt stimmen, ist erst einmal nebensächlich. Oftmals entpuppen sich Aussagen von  Anlegerschutzanwälten im Nachhinein als unwahr oder verfehlt ohne irgendwelche Konsequenzen für den verantwortlichen Rechtsanwalt.

Weder von Seiten der Politik, noch von staatlichen Institutionen und schon gar nicht vom deutschen Rechtssystem, das mit sich selber am meisten zu kämpfen haben, erfolgt eine wirksame Kontrolle dieser Aktivitäten. Oftmals hat LSI Sachwertanalyse bei der Begleitung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren die Erfahrung machen können, dass viele der selbsternannten Anlegerschutzanwälte in dem teilweise hoch defizilen Bereich der Kapitalanlage und insbesondere im Sachwertbereich erhebliche Wissenslücken aufweisen und es an praktischen Erfahrungen fehlt. Ein ehrlich gemeintes Hilfsangebot ist leider immer noch die große Ausnahme. Oftmals wird geschädigten Kapitalanlegern suggeriert, dass man das investierte Geld zügig zurückholen könne und/oder auf einen Schadensersatz prozessieren könne. Im Einzelfall mag das wohl möglich sein, angesichts der maroden und überlasteten Strukturen des deutschen Rechtssystems kann hier nur der Vater Wunsch des Gedankens sein. Unter der Rubrik „Warnlisten/Schwarzlisten > Rechts- und Verwaltungssystem BRD“ wird näher ausgeführt und begründet, dass geschädigte Kapitalanleger grundsätzlich keinen effizienten und teilweise auch keinen effektiven Rechtsschutz in Deutschland genießen. Aus diesem Grunde können die von Anlegerschutzanwälten suggerierten schnellen Hilfen flächendeckend gar nicht funktionieren. Was sie in der Praxis auch nicht tun.

Anleger sollten auch immer Bedenken, dass (Anlegerschutz-) Anwälte nicht nach Erfolg, Engagement und ehrlich gemeinten Lösungsansätzen bezahlt werden, sondern nach Streitwert. Je mehr Anlegergelder im Feuer stehen, umso besser. Denn schließlich lassen sich einmal konzipierte Textbausteine beliebig oft einsetzen und gaukeln eine individuelle Betreuung vor. Ob am Ende ein tragfähiges und zufriedenstellendes Ergebnis herauskommt, kann dem Rechtsanwalt herzlich egal sein, da die Honorarnote für jede noch so gute oder weniger gute Leistung rein nach Streitwert abgerechnet wird.

Angesichts der Juristenschwemme in Deutschland und eines umkämpften Marktes, in dem um die Gunst jedes einzelnen Mandanten gebuhlt wird, besteht die Gefahr, an einen nicht immer die Interessen des Mandanten fokussierenden Rechtsanwalt zu gelangen. Diese Erfahrung muss leider immer wieder gemacht werden. Ebenso der Umstand, dass etliche Anwälte elementares juristisches Grundwissen nicht abrufen und/oder anwenden können bzw. nach kürzester Zeit nach dem Studium verlernt haben. Insbesondere im Kapitalanlagebereich und mehr noch im Bereich havarierter Sachwertanlagen ist absolutes Spezialwissen notwendig, so dass an einer hierauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei kein Weg vorbei führt. 

LSI Sachwertanalyse hat über Jahre eingehend Rechtsanwaltskanzleien geprüft und eine Liste kompetenter und auf dem Gebiet des Banken- und Kapitalmarktrechtes fachlich versierter Rechtsanwaltskanzleien zusammengetragen. Ebenso wurde eine Warnliste insbesondere vor sog. Anlegerschutzanwälte erstellt, die an verschiedenen Stellen immer wieder gezeigt haben, dass sie sich als zweifelhaft bis untauglich in der Fallbearbeitung erwiesen haben und primär eigene monetäre Interessen verfolgen (siehe Rubrik: „Analysedatenbank A – Z“). Um nicht ein weiteres Mal eine böse und vor allem kostspielige Überraschung zu erleben, sollten sich geschädigte Kapitalanleger zuallererst unsere Analyseergebnisse anschauen, bevor ein anwaltliches Mandat erteilt wird.

Konkrete Warnungen vor sog. Anlegerschutzanwälten aber auch geprüfte Empfehlungen für ausgewählte Rechtsanwaltskanzleien finden sich im Login-Bereich.