DER Minenräumer im Sachwert- und Finanzmarkt

Cum-EX-Deal mit deutscher Entschädigung für Übeltäter

Über das Debakel um die Aufarbeitung der europaweiten Cum-Ex-Deals und die politischen Verstrickungen wurde schon viel geschrieben. Die juristische Aufarbeitung hält dabei immer noch an und zeigt einmal mehr, mit welcher zeitlichen Ineffizienz an deutschen Gerichten gearbeitet wird. Ein interessanter Fall im Cum-Ex-Dickicht stellt der Fall der North Channel Bank mit einer früheren Niederlassung in Mainz dar. Über diese Bank wurden Cum-Ex-Steuervergehen in Dänemark und Belgien abgewickelt und ein Milliardenbetrag gewaschen. Dafür werden jetzt zwei Ex-Bankenchefs von deutschen Steuerzahlern entschädigt. Warum? Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte gegen zwei North Channel Banker Haftbefehl erlassen, aber dabei „übersehen“, dass Steuervergehen zulasten ausländischer Staaten nicht in Deutschland strafbar sind. Damit fehlt es an einer Vortat zur Geldwäsche. Die braucht es aber, weil Geldwäsche nach den Regeln des Strafgesetzbuchs immer aus einer vorangegangenen Straftat folgt. Zudem waren die Vortaten in Dänemark und Belgien in der Anklageschriften sehr unkonkret bestimmt. Und das nach zwei Jahren Arbeit! Man sollte sich einmal vergegenwärtigen, dass in Deutschland Juristen als Staatsanwälte eingestellt werden, die offenbar juristische Grundlagen nicht beherrschen, das Strafgesetzbuch nicht fehlerfrei subsumieren können und nicht wissen, wann eine Straftat mit Auslandsbezug nicht in ihren Kompetenzbereich fällt. Betrachtet man die Arbeitsweise deutscher Ermittlungsbehörden insbesondere in den Fällen S&K, Prokon, P&R, Deutsche Lichtmiete, Steiner & Company oder Wirecard, dann darf man objektiv festhalten, dass deutsche Staatsanwaltschaften mehr und mehr zu einem Sammelbecken von -Pardon- Versagern mutieren. Anders kann man sich diesen Dauerausfall nicht mehr erklären. In der forensischen Analyse erlebt es #lsisachwertanalyse regelmäßig, dass Staatsanwälte immer öfters Probleme haben, komplizierte Sachverhalte zu perzipieren, den Betrug als solchen gar nicht erkennen oder herunterspielen und grundsätzlich erst einmal jahrelang untätig bleiben. Deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass die Betrugsfälle volumenmäßig derart eskalieren. Der Zugriff der Justiz erfolgt dann, wenn die Vermögensverschiebungen ins Ausland, womit deutsche Behörden überhaupt nicht klarkommen, längst vollzogen ist. Es passiert immer häufiger, dass Analysten und Informanten von der sog. Justiz mundtot gemacht werden, statt dass deren Hinweisen ernsthaft nachgegangen wird. Nicht alle Staatsanwälte in Deutschland haben schon verstanden, wofür sie eigentlich bezahlt werden. Einige von ihnen sollten endlich aufhören, Straftaten zu rechtfertigen, nur weil es ihrer Ideologie oder einer politischen Leitlinie entspricht. An der Unabhängigkeit, Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit von etlichen Staatsanwaltschaften in Deutschland bestehen begründete Zweifel. Das System hat einen grundlegenden Reformbedarf dringend nötig, damit sich die Belohnung von Kriminellen wie im Fall der North Channel Bank auf Kosten der Steuerzahler nicht noch einmal wiederholt.

 

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