DER Minenräumer im Sachwert- und Finanzmarkt

Warnungen Sachwertanbieter

Erläuterungen siehe nebenstehend unter: LSI Sensibilisierungsliste 07

Erläuterungen siehe nebenstehend unter: LSI Sensibilisierungsliste 07

Erläuterungen siehe nebenstehend unter: LSI Sensibilisierungsliste 03, 04, 06

Erläuterungen siehe nebenstehend unter: LSI Sensibilisierungsliste 02

Erläuterungen siehe nebenstehend unter: LSI Sensibilisierungsliste 01, 02, 03, 04

Erläuterungen siehe nebenstehend unter: LSI Sensibilisierungsliste 06 und 07

Erläuterungen siehe nebenstehend unter: LSI Sensibilisierungsliste 01, 02, 03, 04, 05, 06

Warnungen Produktkategorien

Rohstoffe sind vielfach der Ausgangsstoff für zahlreiche Wertschöpfungsketten und in einer modernen Industrie unverzichtbar. Ohne die Ressourcen der Erde könnte die Menschheit schwerlich existieren. Durch die wachsende Weltbevölkerung bei gleichzeitiger physischen Begrenztheit der Ressourcen können Rohstoffe selten, begehrt und teuer sein oder werden. Daher hat nahezu jedes Land der Erde ein virulentes Interesse an einer verlässlichen Rohstoffsicherung und/oder -beschaffung, insbesondere dann, wenn die Energieversorgung eines Landes noch stark von fossilen Energieträgern wie Öl, Kohle, Uran und Gas abhängig ist. Hieraus können allerdings Verteilungskämpfe, im schlimmsten Falle sogar Kriege resultieren. Anders als bei den anderen vorgestellten Assetklasse sind gerade im Bereich der Rohstoffe zwingend (geo-)politische, klimatische und länderspezifische Faktoren als auch Abbaubedingungen, Menschenrechte und die generellen Gepflogenheiten im Rohstoffhandel zu betrachten. Eine isolierte Betrachtung nur des (vermeintlichen) Wachstumspotenzials mancher Rohstoffe unter Ausblendung der gerade angeschnittenen Thematiken ist gefährlich.

Einer der größten Herausforderungen im Rohstoffbereich ist sicherlich eine belastbare Analyse sowohl der Angebots- als auch der Nachfragesituation zu zeichnen. Nicht selten spielen politisch schwer zu kalkulierende Marktteilnehmer als auch geostrategische Überlegungen einzelner Länder oder Systeme sowie Umbrüche ganzer Industriezweige eine gewichtige Rolle bei der Preisfindung einzelner Rohstoffe und deren weitere Entwicklung. Rohstoffinvestments als Primärprodukte können vor allem dann zum Erfolg führen, wenn die Nachfrage durch ein positives Weltwirtschaftswachstum begleitet wird. Leider wird zu häufig der Fehler gemacht, sich nicht genügend mit einer sich abschwächenden Wirtschaftsleistung oder gar einer Rezession auseinanderzusetzen und/oder ein (exponentielles) Wachstum bei Rohstoffpreisen bedenkenlos fortzuschreiben. Auch diese Vorgehensweise ist in der Vergangenheit gefährlich gewesen. Nicht zuletzt in Phasen größter Verunsicherung und Rezessionstiefpunkten konnte die Beobachtung gemacht werden, dass die Nachfrage so stark sinken kann, dass für die Abnahme gewisser Rohstoffe sogar Geld bezahlt werden musste, wenn eigene Lagerkapazitäten nicht vorhanden oder erschöpft sind, da bei einigen Rohstoffen die Produktion nur verzögert angepasst werden kann. Hieran zeigt sich eindrücklich die enorme Volatilität einiger Rohstoffteilmärkte insbesondere bei Öl und Gas, die daher nicht zur Konzeptionierung eines krisenfesten Sachwertinvestments taugen.

Rohstoffinvestments im Sachwertmantel haben sich in der Vergangenheit immer wieder als vermehrt störanfällig gezeigt. Die Marktdeterminanten sind einfach zu unberechenbar, als dass man hieraus ein langfristig stabiles und cashflow-orientiertes Kapitalanlageprodukt strukturieren könnte. Erschwerend kommen immer wieder auch kriegerische Auseinandersetzungen hinzu, so dass von einer nachhaltigen Anlageform keine Rede sein kann. Damit passt diese Anlageklasse nicht in den LSI Portfoliostrukturierungsprozess (siehe Rubrik: „Portfoliostrukturierung). Kapitalanlageprodukte mit reinem Rohstoffbezug landen immer wieder als Restrukturierungsfälle bei LSI auf dem Analyseseziertisch. Aus diesem Grunde betreibt LSI Sachwertanalyse seit Jahren kein explizites Research und stellt auch keine Materialien zur Verfügung.

Folgerichtig hat LSI auch noch nie eine Empfehlung zur Beteiligung an einem Öl-, Gas-, Getreide-, Gold- oder sonstigem geschlossenem Rohstofffonds abgegeben. Allenfalls kann im Einzelfall nach gründlicher Aufklärung über die Marktdeterminanten die homöopathische Beimischung vorranging physischer geprüfter Rohstoffe im Direkterwerb oder via täglich liquidierbarer Investmentfonds in Betracht gezogen werden.

Wenn es um die Investition in Öl- und Gasprojekte geht, gelten natürlich die allgemeinen Aussagen aus der Rubrik Rohstoffe. Ergänzend kann hier noch weiter angefügt werden, dass Anleger oftmals von pfiffigen Verkäufern in derartige Investments im Hinblick auf die hohen Tankstellenpreise gelockt werden und suggeriert wird, dass man hieran partizipieren könnte oder dass die Zapfsäulenpreise das Renditepotenzial von Öl- und Gasinvestments untermauern. Das alles sind leider Trugschlüsse. Bei den beiden Rohstoffen, die den globalen Wirtschaftskreislauf immer noch am Laufen halten, handelt es sich um zwei hochgradig politisch exponierte Rohstoffe. Nicht selten werden diese als geopolitisches Macht- und Steuerungsmittel eingesetzt. Dies setzt sich auch bei der Preisfindung fort. Diese hängt von einer Vielzahl von Einflüssen wie etwa Ergiebigkeit der Quellen, Transportkapazitäten und -preise, Wettereinflüsse, Konjunkturverläufe, Entscheidungen der OPEC, Kartellstabilität, geopolitische Konfliktherde, Pipelinesicherheit, etc. ab. Teilweise sind diese Effekte weder seriös prognostizierbar und entziehen sich einer generellen Steuerbarkeit und Einflussmöglichkeit. Die enorme Volatilität insbesondere der Ölpreise der letzten Jahren ist ein guter Indikator für die Ungeeignetheit als stabiler Sachwert im Beteiligungsmantel. Im Übrigen haben nationale Tankstellenpreise, die gerade in westlichen Staaten preislich vollkommen verzerrt durch Steuern, Abgaben, Beiträge, etc. dargestellt werden nichts mit der Renditegenerierung bei der Primärproduktion zu tun. Aus Umweltgesichtspunkten, insbesondere im Kampf gegen die weltweite Klimaerwärmung, aber auch vor dem Hintergrund kriegerischer Auseinandersetzungen um Öl und Gas sollte über ein diesbezügliches Investment scharf nachgedacht werden. LSI hat daher auch noch nie eine Empfehlung zu einer Beteiligung an einem Öl- oder Gasfonds abgegeben, allenfalls Restrukturierungskonzepte auf diesem Gebiet begutachtet, die unter der Rubrik „Analysen“ abrufbar sind.

Vor Gericht und auf hoher See, so heißt es im Volksmund, ist man in Gottes Hand. In der Tat eine sehr gute Alternative, nur ist dies keine geeignete Grundlage für die Erzielung einer verlässlichen irdischen Rendite. Zudem mutet es geradezu befremdlich an, dass man sich auf deutsche Gerichte offensichtlich nicht verlassen kann. Hierzu passen allerdings die zahlreichen Ausführungen unter der weiter unten stehenden Rubrik „Rechts- und Verwaltungssystem BRD“ und „Geldwäscheparadies Deutschland“. Hierbei wird dargelegt und begründet, warum das deutsche Rechtssystem insgesamt kein verlässlicher und operabler Rahmen (mehr) ist. Flankiert wird dieser Umstand noch durch weitere Themen wie etwa einer ineffizienten, zunehmend inkompetenten und schlecht ausgestatteten, grundsätzlich nicht digitalen Verwaltung und maroden Behördenstrukturen. Dennoch haben einige wenige Emissionshäuser meist in Form sogenannter Prozessfinanzierungsfonds private Kapitalanleger ein weiteres, konjunkturunabhängiges Anlagefeld mittels des deutschen Rechtssystems erschließen wollen. Folgt man den Ausführungen zu den gerade genannten Rubriken, so ist es nicht schwer zu erraten, dass ein derartiges Geschäftsmodell nicht funktionieren kann. Im Übrigen verhagelt eine zunehmend immer länger werdende Prozessdauer und -terminierung ein adäquates IRR-Ergebnis. Ob man entweder direkt mit dem deutschen Rechtssystem arbeiten möchte oder dies über den Umweg eines Prozessfinanzierungsfonds vornimmt, ist beides jeweils mit starker Unsicherheit verbunden und eignet sich somit nicht zu Kapitalanlagezwecken.

Oftmals aus primär steuerrechtlichen Spargründen aufgelegt, konnten sich deutsche Investoren an der Produktion von Medieninhalten, vorrangig an Filmen, beteiligen. Sehr oft flossen die Gelder in amerikanische Filmgesellschaften. Die nicht unüblichen horrenden Anlaufkosten aus der Filmproduktion wurden Anlegern, ähnlich wie dies vor Jahrzehnten bei Schiffsfonds der Fall gewesen ist, als beträchtlich negatives Ergebnis zur Minderung der persönlichen Steuerlast zugeteilt. Auch wenn die steuerliche Komponente eine sehr wichtige war, so sollte sich auch das eingesetzte Kapital vermehren. Die Hoffnung deutscher Anleger beruhte auf der Produktion des nächsten Blockbusters. In der Realität blieb es vielfach eine Hoffnung. Die Erwartungen haben sich in den seltensten Fällen erfüllt. Des Öfteren sprach man in Amerika von „Stupid German Money“, was leider zutreffend war.  Dies auch deshalb, weil die Mittelverwendungskontrolle vor Ort häufig sehr schwach ausgeprägt war -wenn überhaupt vorahnden- und dies teilweise auch praktisch gar nicht operativ umsetzbar ist. Da künstlerische Freiheit und Kapitaleffizienz immer wieder gegensätzlich positioniert sind, sollte diese Anlageklasse ausgeklammert werden. Folgerichtig hat LSI noch nie eine Empfehlung zur Beteiligung an einem Medienfonds abgegeben.

Ähnlich wie Prozessfinanzierungsfonds sind auch Policenfonds angetreten, Anlegern eine weitere Assetklasse zu erschließen, die mit den traditionellen Märkten wenig bis gar nicht korreliert sind und eine Unabhängigkeit von konjunkturellen Wirtschaftsverläufen schaffen sollten. Investitionsgegenstand waren der Aufkauf von Lebensversicherungspolicen von zumeist schon älteren Mitmenschen. Eine (Über-) Rendite hätte sich für die Initiatoren in erster Linie dann ergeben, wenn die versicherten Personen relativ früh gestorben wären. Sodann würden die mit einer garantierten Mindestablaufdauer ausgezahlten monatlichen Vertragsleistungen an den Fonds fließen. Bei der Konzeptionierung wurde häufig der Fehler gemacht, dass zu optimistische Sterbetafeln als Kalkulationsgrundlage zugrunde gelegt worden sind. Des Weiteren erwies sich die versicherte Grundgesamtheit oftmals als äußerst lebensfroh, was im Umkehrschluss ein sehr spätes Ableben bedeutete. Damit geriet die Cash-Flow-Planung der Fonds durcheinander. Teilweise wurden auch ungeeignete Versicherungspolicen erworben, da die vertragliche Durchsicht Expertenwissen verlangt. Dies wurde auf Seiten der Initiatoren in aller Regel nicht vorgehalten. Auf Grund der Vielzahl der zugrundeliegenden Einzelverträge sind Policenfonds-Portefeuilles verwaltungs- und kostenintensiv. Die jahrelange Niedrig- und Negativzinspolitik der Europäische Zentralbank hat sich zudem negativ auf die Ablaufleistungen ausgewirkt. Da die Versicherungsgesellschaften in einem derartigen Umfeld gerade im bevorzugten Anleihenbereich kaum noch rentable Anlageergebnisse erzielten, sanken ebenso die Versicherungsleistungen. Im Endergebnis wurden Policenfonds sowohl von der fehlerhaften Konzeptionierungsleistung als auch vom durchwachsenen Anlageergebnis auf Seiten der Versicherer als Emittenten der Versicherungspolicen in die Zange genommen. Die Kalkulationen gingen nicht auf. Vor dem Hintergrund der zunehmenden ESG-Thematik ist es aus moralisch/ethischen Gesichtspunkten heutzutage fraglich, ob derartige Anlagemodelle überhaupt noch in die Zeit passen. Unabhängig davon hat LSI noch nie eine Empfehlung zu einer Beteiligung an einem Policenfonds abgegeben.

LSI Sachwertanalyse rät seit Jahren grundsätzlich von der ratierlichen Beteiligung an Sachwertprodukten ab. Es hat sich in der Vergangenheit des Öfteren gezeigt, dass derartige Ratensparangebote vermehrt verlustanfällig waren bzw. die vollmundigen Renditeversprechungen nicht eingetreten sind. Im schlimmsten Fall mutierten derartige Angebote zum Restrukturierungsfall. Dem unbedarften (Klein-)Anleger wird allzu oft suggeriert, dass er mit monatlichen überschaubaren Sparbeiträge ein stattliches Sachwertportfolio aufbauen kann, was natürlich einen gewissen Reiz hat. Allerdings bleibt es sehr oft bei diesem Reiz. Denn es sollte nicht übersehen werden, dass Sachwertprodukte auf Basis von Ratensparmodellen einen höheren Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten nach sich ziehen. Ganz entscheidend ist aber, dass die monatlichen Zuflüsse von dem Anbieter sinnvoll und zügig investiert werden müssen. Dies gelingt in aller Regel nicht; aber Gelder, die auf Konten gehortet werden, bringen keinerlei Rendite. Das Liquiditätsmanagement muss daher minutiös mit der Investitionsstrategie abgestimmt werden. Dies erfordert viel Erfahrung und eine effiziente Verwaltungsstruktur sowie eine kurzfristig investierbare Objektpipeline. Diese Herausforderung bekommen nur sehr wenige Sachwertanbieter gemeistert, weswegen Ratensparangebote im Sachwertbereich mit äußerster Vorsicht zu genießen sind.

Während LSI Sachwertanalyse es durch beständige Analysearbeit gelungen, einige wenige Sachwertkategorien und Anbieter zu identifizieren, bei denen der Einsatz eines Ratensparmodells tatsächlich funktioniert, wird heutzutage von Ratensparprodukten konsequent abgeraten. Diese finden sich auch nicht mehr auf den LSI Sachwert-Auswahllisten wieder (siehe Rubrik: „Portfoliostrukturierung“).

Warnung Anlegerschützer

Die in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde für den Finanz- und Kapitalmarkt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist organisatorisch und fachlich den heutigen Herausforderungen noch immer nicht gewachsen und im internationalen Vergleichsmaßstab allenfalls Mittelmaß. Bis zur Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches 2013 hatte sie auch kaum eine gesetzliche Grundlage, um insbesondere in den Sachwertmarkt regulierend einzugreifen.Die BaFin nimmt bis heute keine wirtschaftliche Prüfung von Kapitalanlageprodukte vor; allenfalls eine für Anleger völlig unzureichende Plausibilitätsprüfung. Gravierende Schwachstellen der Aufsichtsbehörde BaFin kamen im Zuge des lange vertuschten Wirecard-Skandals ans Tageslicht. Die Aufsichtsbehörde BaFin ist gegenüber Marktteilnehmer nicht schadens- und regresspflichtig und kann aus politisch motivierten Gründen kaum belangt werden.

In Deutschland hat sich eine regelrechte Anlegerschutzindustrie von Rechtsanwaltskanzleien etabliert. Die nachfolgend aufgezählten Sozietäten zeichnen sich in erster Linie durch eine oberflächliche Fallbearbeitung, das Betreiben von Massenverfahren zwecks Mandantengenerierung, das Ausfindigmachen von Anlegern mit einer Rechtsschutzversichrung, eine unengagierte Verfahrens- und Prozessvertretung, eine Priorisierugn eigener monetärer Interesse und/oder einer Oberflächlichkeit gegenüber den Interssen geschädigter Anleger aus. Von einer Mandatierung nachfolgend aufgezählter Anwaltskanzleien, deren positive Bewertungen im Internet häufig geschönt wurden, muss auf Grund langjähriger Erfahrung und einer Vielzahl von Mandantenberichten dringend abgeraten werden:

  • Plesch Mählmeyer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Huntestraße 2, 26135 Oldenburg
  • Pforr Rechtsanwälte & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB, Langenfelder Straße 14, 36433 Bad Salzungen
  • Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann Partnerschaftsgesellschaft mbB (AKH-H), Freihofstrasse 6, 73730 Esslingen
  • Rechtsanwalt Jens Reime, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen
  • Resch Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 129 e, 10711 Berlin
  • Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner mbB, Domstraße 3, 97070 Würzburg

Auf Grund jahrelanger Marktbeobachtung, Analysen, persönlichen Gesprächen und Erfahrungen von Vermittlern sowie Beratern können nachfolgende Rechtsanwaltskanzleien im Bereich Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht empfohlen werden:

  • Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • BKL Fischer Kühne + Partner Rechtsanwälte mbB, Pettenkoferstraße 37, 80336 München
  • Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg
  • Gündel & Kollegen Rechtsanwalts GmbH, Theaterplatz 9, 37073 Göttingen
  • Hanselaw Hammerstein und Partner, Caffamacherreihe 5, 20355 Hamburg
  • Rechtsanwälte Klein, Barmbeker Str. 2 – 6, 22303 Hamburg
  • KRONSTEYN, Westhafen Tower, Westhafenplatz 1, 60327 Frankfurt am Main
  • LPA-GGV Hamburg, Herrengraben 3, 20459 Hamburg
  • Kanzlei Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München
  • OMG Rechtsanwälte, Alsterufer 33 Bülower Weg 6, 20354 Hamburg
  • Weitnauer Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Ohmstraße 22, 80802 München
  • Wirth–Rechtsanwälte, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Carmerstr. 8, 10623 Berlin
  • Wüterich / Breucker, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Charlottenstraße 22-24, 70182 Stuttgart
  • Zacher & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Richard-Wagner-Straße 12, 50674 Köln

Seit Jahren wird von LSI Sachwertanalyse propagiert, dass Deutschland ein Eldorado für Kapitalanlagebetrug ist, was sich in den letzten Jahren immer wieder bestätigt hat, wobei sich die zum Teil spektakulären Betrugsfall in den vergangenen Jahren volumenmäßig immer weiter hochgeschaukelt haben.

Neben der sicherlich wenig diskussionswürdigen Tatsache, dass (Kapitalanlage-) Betrug an sich schon beklagenswert genug ist, ist es mindestens genauso bedauerlich festzustellen, dass sog. Ermittlungsbehörden sich hierzulande immer schwerer tun, diesen zu erkennen oder auch immer öfters, aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen, gar nicht erst verfolgen. Neben Personalmangel, veralteten und ineffizienten Prozessstrukturen sind vor allem das nötige und fehlende Fachwissen eines der Hauptprobleme, warum (Kapitalanlage-) Betrug in Deutschland halbherzig bis gar nicht verfolgt wird und weiter auf fruchtbaren Boden fällt. Die zugegebener Maßen in Teilen komplexen Verpackungsstrukturen und Geschäftsprozesse können für den ungeübten Bearbeiter leicht in Überforderung münden. Da dieser Umstand allerdings nicht neu ist, wurde es über Jahre dennoch versäumt, auf Ebene der Judikativen qualifiziertes und spezialisiertes Personal einzustellen und solche Strukturen zu schaffen, um diesen Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Weiterhin ist bei deutschen Ermittlungsbehörden gelegentlich die Beobachtung auszumachen, dass diese sich in operativen Kleinigkeiten verrennen und das übergeordnete (Kapitalanlagebetrugs-) Bild aus den Augen verlieren. Zudem ist es so, dass Ermittlungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden meist nur an einer raschen Verurteilung des Täters interessiert sind. Nur lassen die ineffizienten und teilweise maroden deutschen Staatsstrukturen ein effizientes Handeln nicht zu. Teilweise sind die Ermittlungsansätze mangels Personal, Sachverstand und Engagement nicht einmal effektiv. Allzu oft dauern Ermittlungen viel zu lange, so dass in der Zwischenzeit problemlos Beweise vernichtet und Gelder verschoben werden können. An der nationalen Grenze ist für die Ermittlungsbehörden in aller Regel Schluss. Zum anderen bieten deutsche Ermittlungsbehörden oder anderweitige Institutionen geprellten Anlegern keine Hilfe bei der Wiederbeschaffung versickerter Anlegergelder. Ergebnis dieser Entwicklung ist es, dass ein geschädigter Kapitalanleger in Deutschland effektiv kaum einen wirksamen Rechtsschutz genießt. Ohne eigene zusätzliche Geldmittel und gute Anwälte bleibt oftmals nur der Totalverlust oder die Abspeisung mit einer geringen Quote in oftmals beobachtbaren Insolvenzverfahren.

Im Rahmen von Restrukturierungsmandaten havarierter Kapitalanlagen im Sachwertmantel setzt LSI Sachwertanalyse vielfach an den Punkten an, an den Ermittlungsbehörden aufhören oder gar nicht erst vordringen. Die notwendige forensische Arbeit wird daher konsequent in Eigenregie geführt, mit dem Ergebnis, dass LSI Sachwertanalyse bei den in Schieflage geratenen Kapitalanlageprodukten häufig über die mit am besten ausgestatteten Datenräume verfügt. Dadurch können dann begründete und belastbare Handlungsalternativen sowie ernsthafte Restrukturierungsansätze abgeleitet werden. Ziel ist es in jedem Fall, den eingetretenen Schaden für den betroffenen Anleger abzumildern, den Verlust einzudämmen und im besten Fall das Rad komplett herum zu reißen. Zu diesem Zwecke richtet LSI Sachwertanalyse auf Nachfrage bestens organisierte und strukturierte Anlegergemeinschaften ein, um ein tragfähiges Restrukturierungskonzept umzusetzen.

In einer Marktwirtschaft kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen scheitern und Insolvenz anmelden müssen. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein und treten meist in Kombination auf. Die formalen Beweggründe für das Anmelden einer Insolvenz ist entweder eine bilanzielle Überschuldung ohne adäquate stille Reserven, keine ausreichend liquiden Mittel oder ein behördliches oder gerichtliches Verbot zum Betreiben des Geschäftsmodell, so dass die Insolvenz absehbar sein wird. Denn eine Insolvenzantragspflicht besteht schon bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Qua Gesetzes wird vom zuständigen Amtsgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Reicht das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter mit umfangreichen Befugnissen eingesetzt. Fortan entscheidet dieser über die weitere Entwicklung des Unternehmens. Dabei ist einmal seine Motivationslage zu betrachten.

Primär wird der Insolvenzverwalter nach der Größe der Insolvenzmasse entlohnt. Daher hat dieser ein nachvollziehbares Interesse, diese zu vergrößern. Zu seinen Pflichten gehört die Anreicherung der Insolvenzmasse durch Hinzuziehung von Vermögenswerten. Er tätig dies nicht nur zur Gläubigerbefriedigung und Insolvenzquotenerhöhung, sondern in erster Linie zur Erhöhung seiner Vergütung. Das ganze läuft unter dem Stichwort Insolvenzanfechtung, bei denen er insbesondere geschädigten Kapitalanleger bis vier Jahre vor der Insolvenz die erhaltenen Ausschüttungen streitig machen kann. Diesbezüglich hat sich ein regelrechter Sport mit ganzen Insolvenzanfechtungsabteilungen daraus entwickelt. Dass Anleger bei Insolvenzverfahren geschädigt wurden, darauf nimmt weder der Insolvenzverwalter noch die Insolvenzordnung Rücksicht. Letztgenannte müsste auch dringend einmal reformiert werden, da einige anachronistische Regelungen einfach aus der Zeit gefallen sind. Zudem müsste bei Insolvenzanfechtungsgründen viel stärker differenziert werden. Auch dies passiert seit Jahrzehnten nicht.

Auf Grund der primär verfolgten Eigengewinnmaximierung von Insolvenzverwaltern kommt es häufig dazu, dass havarierte Firmen zerschlagen und das Tafelsilber verkauft, teilweise regelrecht verscheuert wird. Nur wenige Insolvenzverwalter machen sich die Mühe, ein gescheitertes Geschäftsmodell respektive das Unternehmen zu restrukturieren. Dies entspräche der Intention des Gesetzgebers. Die Realität sieht leider anders aus: Liquidation und Gebührenmaximierung für den Insolvenzverwalter. Vielfach lässt sich feststellen, dass eingesetzte Insolvenzverwalter von dem Unternehmensgegenstand kaum bis gar keine Ahnung haben. Dafür sind die Geschäftsmodelle einfach zu unterschiedlich und zu speziell. Seine Aufgabe ist ja primär auch nicht die Geschäftsprozessanalyse, sondern die Gläubigerbefriedigung.

Die Insolvenzgerichte, angeflanschte Abteilungen am Amtsgericht, sind mit der der Kontrolle und Überwachung des Insolvenzverwalters in aller Regel überfordert. Oftmals hat es den Anschein, die gerichtliche Verantwortung über Insolvenzverfahren an einen Insolvenzverwalter vollständig auszulagern und diesem Narrenfreiheit zu gewähren. Verantwortungsbewusstsein, fachliche Kompetenz und dichte Verfahrensbegleitung sind an deutschen Insolvenzgerichten in aller Regel nicht anzutreffen. Eine Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter kann daher nicht stattfinden. Gläubiger aber auch geschädigte Kapitalanleger sollten von gerichtlichen Insolvenzabteilungen daher keine (Verfahrens-) Unterstützung erwarten.

In einem Land wie Deutschland, in dem der finanzielle Analphabetismus sehr stark ausgeprägt ist, das deutsche Bildungssystem flächendeckend und seit Jahren seinem bildungspolitischen Lehrauftrag in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Grundlagen und Zusammenhänge nicht nachkommt, ist es umso wichtiger, dass es Anlaufstellen gibt, um die Versäumnisse des deutschen Schulwesens nachzuholen bzw. aufzufangen. Hier versuchen die staatlich geförderten Verbraucherzentralen das existierende Vakuum zu schließen.

Verbraucherzentralen erfüllen eine Reihe wichtiger Funktionen und sind meist erste Anlaufstellen für verunsicherte oder geprellte Verbraucher. Nur muss man ebenso ehrlicherweise konstatieren, dass die Verbraucherzentralen für die zum Teil komplexe Materie bei Sachwertbeteiligungen ungeeignet sind. Die dortigen Mitarbeiter halten nicht das notwendige Fachwissen vor, sind auch selber nicht investiert und/oder bei Gesellschafterversammlungen anwesend, sodass es zudem noch an Erfahrungswissen mangelt. Außerdem sind die Verbraucherzentralen, wie leider im Übrigen auch einige andere Marktteilnehmer, nicht mit der zwischenzeitlich und seit 2013 verstärkt einsetzende Regulierung im Sachwertbereich vertraut. Die Umwälzungen innerhalb der Sachwertbranche und deren Professionalisierung sind mittlerweile so gewaltig, dass es von Verbraucherzentralen, die zu Handyverträgen, Heizdecken, Stromverträgen, etc. beraten, nicht mehr einfach nebenbei abgedeckt werden kann.

Vielfach versuchen Verbraucherzentralen ratsuchende Verbraucher im Bereich der Sachwertinvestments eine Orientierung zu geben, verfügen hierbei aber nicht um das aktuelle Fachwissen und geben Ratsuchenden vollkommen überholtes (Erfahrungs-) Wissen mit auf den Weg. Das lässt sich auch immer wieder mit einem Blick auf die Homepages der verschiedenen Verbraucherzentralen eindrucksvoll belegen. Hier werden immer noch mit Begriffen wie „Grauer Kapitalmarkt“, der zu Recht von Verbraucherzentralen in den 1980er Jahren mitgeprägt worden ist, verwendet, obwohl es heutzutage praktisch kein unreguliertes und/oder beaufsichtigtes Marktsegment gibt. Auch warnen Verbraucherzentralen immer noch vor sog. Blind-Pool-Konzepten, also Kapitalanlageprodukten, bei denen die Investitionsobjekte noch nicht feststehen. Hier wurde von Seiten der Verbraucherschützer nicht verstanden, dass, vor Beginn einer Investition, erst einmal ausreichend Anlegergelder eingesammelt werden müssen, um in den konkreten Ankauf gehen zu können. Zudem kommt es bei manchen Assetklassen nicht so sehr auf das einzelne Asset an, sondern vielmehr um die Strategie und die dahinter liegenden Wertschöpfungsprozesse, die die Erträge generieren sollen. Eine differenzierte Sichtweise hierzu hört man von Verbraucherzentralen allerdings nicht. Nicht selten haben sie vor Blind-Pool-Konzepten gerade im Immobilienbereich gewarnt, die im Endergebnis aber Anlegern oftmals zweistellige Renditen gebracht haben. Insbesondere seit großflächige regulatorische Eingriffe und neue Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2013 greifen, häufen sich die Fehleinschätzungen der Verbraucherzentralen. Es zeigt sich ganz offensichtlich, dass diese staatlich alimentierten Organisationen mit der neuen Zeitrechnung nicht mehr zurechtkommen. Vielfach werden noch Begrifflichkeiten verwendet, die aus einer vollkommen anderen Zeitrechnung stammen. Sachwertbeteiligungen werden Verbrauchern praktisch gar nicht empfohlen, statt dessen werden von Verbraucherzentralen trotz einer seit Jahren anhaltenden Niedrigzinspolitik immer noch Anlageprodukte einer längst vergangenen Zeit angeboten, die zwangsläufig langfristig zu Enttäuschungen führen werden.

Immer häufiger wird auch die Frage gestellt, wer eigentlich die Kompetenz und Fähigkeiten der Verbraucherschützer prüft und der Beratungsgespräche unter die Lupe nimmt; dies geschieht in Deutschland nämlich leider überhaupt nicht. Staatlich alimentierte Verbraucherschutzmitarbeiter brauchen weder einen Qualifikations- noch Befähigungsnachweis erbringen. Ähnliches gilt für die Stiftung Warentest, die nicht selten im engen Schulterschluss mit Verbraucherzentralen steht. Auch hier hat die Finanzkompetenz über die Jahre ganz erheblich nachgelassen. Beiden Organisationen ist gemein, dass sie regelmäßig vor geschlossenen Fonds, ein im Übrigen überholte Begrifflichkeit, flächendeckend warnen. Auf Grund einer über Jahrzehnten überhaupt nicht vorhandenen Regulierung (siehe Rubrik: „Recht & Regulierung“ und „Warnliste > Rechts- und Verwaltungssystem BRD“) gab es in der Vergangenheit zahlreiche Fehlentwicklungen, weswegen einige Warnungen zutreffend waren. Allerdings sind die Urteile der Verbraucherschützer bei einer pauschalen Diffamierung der gesamten Sachwertbranche weder reproduzierbar noch belastbar oder anderweitig aussagekräftig. Mittlerweile wendet sich indirekt selbst die Deutsche Bundesbank, an die viele Sachwertanbieter berichtspflichtig sind, gegen die Ausführungen von Verbraucherzentralen und die Stiftung Finanztest. In einer sehr marktbreiten und zeitlich ausgedehnten Studie ist die Bundesbank zu dem Ergebnis gekommen, dass Sachwertbeteiligungen, überwiegend in der alten Produktverpackung der Geschlossenen Fonds, in der Mehrzahl der Fälle zu einem positiven Anlageergebnis geführt haben. Selbst in Anlageklassen, die im späteren Zeitablauf unter die Räder gekommen sind, konnte über eine dekadenmäßige Betrachtung ebenfalls immer noch ein Wertzuwachs verzeichnet werden. Nicht zu vergessen sind die damals auch noch sehr vorteilhaften steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die für sich alleine genommen schon zu guten Renditeergebnissen geführt haben und in der heutigen Diskussion allzu gerne vergessen werden. Verbraucherzentralen bemühen daher, trotz aller unbestrittenen Fehlentwicklungen, immer noch ein verzerrtes Bild über Sachwertinvestments, dass es de facto so nie gegeben hat und heute erst recht nicht mehr gibt (siehe Rubrik: „Recht & Regulierung“).

Belastbare und verlässliche Empfehlungen sowie tiefgreifende Produktanalysen im Sachwertbereich abzugeben, dazu sind Verbraucherzentralen aus all den genannten Gründen nicht (mehr) in der Lage. Angesichts der zum Teil hohen Investitionsvolumina und der langfristigen Kapitalbindung sollte sich der ratsuchende Verbraucher in seiner Rolle als Investor, wenn es um sachwertbasierte Investitionen geht, dringend an hierauf spezialisierte Analysehäuser wie etwas LSI Sachwertanalyse wenden (siehe Rubrik „Über Uns“ und „Analysen“ sowie „Portfoliostrukturierung“) und von teilweise ideologisch verblendeten und unbelehrbaren Verbraucherzentralen Abstand nehmen.

Ab dem Jahre 2009 versuchte sich der technische Überwachungsverein, kurz TÜV, der eigentlich für die Begutachtung und technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen verantwortlich ist, in der Ratingvergabe von Kapitalanlageprodukten und bot das sog. „Zertifizierungsverfahren TÜV geprüfter Fondsplausibilität“ an. Verbraucher vor den Unbilden des Kapitalmarkts zu schützen und damit für eine gewisse Sicherheit, ähnlich wie im Straßenverkehr, zu sorgen ist ein hehres Ziel, allerdings bedarf es dazu auch einiges an Branchensachverstand, Erfahrungswissen und ausgewiesener Finanzexpertise. In der Vergangenheit hat sich leider gezeigt, dass der TÜV über diese wichtige Punkte kaum verfügt. Entsprechend fallen die Ergebnisse aus. Allzu viele plausibilitätsgeprüfte Fondsprodukte wurden seitens des TÜV über den grünen Klee gelobt, bis diese dann auf die harte Realität trafen und bei Privatanleger Millionenschäden verursachten.

Einer der spektakulärsten Fehlgriffe des TÜV war die eingehendere Betrachtung und Bewertung des Immobilienbestandes eines Frankfurter Emissionshauses, dessen Produkte seitens des Überwachungsvereins in den höchsten Tönen gelobt worden sind. Es sollte sich wenig später als eines der größten Kapitalanlagebetrugsmodelle im geschlossenen Immobilienfondsbereich herausstellen. Die damaligen Geschäftsführer sind zwischenzeitlich zu mehrjährigen Haftstrafen u. a. wegen Kapitalanlagebetruges verurteilt worden. Auch wenn der TÜV bis heute krampfhaft versucht sich von den Vorgängen von damals zu distanzieren, so unternahm der Verein rein gar nichts gegen die breitflächige Verwendung des TÜV Siegels und den Verweis auf die eingehende Prüfung des Frankfurter Immobilienhauses. Nur wenige Monate später nach der Veröffentlichung des positiven TÜV Gutachtens krachte das gesamte Schneeballsystem, flankiert von lastwagenweise beschlagnahmten Akten, tosend in sich zusammen. Der Schaden nur dieses Betrugsfalles belief sich auf rund eine Viertel Milliarde Euro.

Immer wieder unternahm der TÜV zaghafte Anläufe, Kapitalanlageprodukte und insbesondere Beteiligungen sowie deren Investitionsprozesse zu prüfen und zu evaluieren. Sachwertanalysten und fundierte Marktkenner erkannten aber, dass der TÜV weder über das Know-How noch die Experten verfügt, um dies zu leisten. Bereits unmittelbar nach Aufnahme der Zertifizierungsarbeit im Jahre 2009 erhielt der TÜV gleich von mehreren Seiten Kritik an seiner inflationär geschönten Ratingvergabe und der Intransparenz respektive groben Fehlerhaftigkeit seiner Gutachten. Eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsweise ist bis heute nicht erkennbar.

Sicherlich waren die Absichten des TÜV und seines mutmaßlich angedachten Verbraucherschutzes einer edlen Idee entsprungen. Allerdings blieb es bei dieser Idee. Fehlendes Branchen-Know-How, mangelnde Finanzanalysekapazitäten und -ausbildung sowie schlichte Intransparenz nagen an der Glaubwürdigkeit des TÜV, wenn es um die Plausibilitätsprüfung von Finanzanlageprodukten geht. Anleger sollten und Berater sowie Vermittler dürfen -alleine aus Haftungsgründen- den Ausführungen des TÜV keinen allzu großen Wert beimessen. Die Vergangenheit hat immer wieder überdeutlich gezeigt, dass der TÜV dieses Themenfeld nicht beherrscht und einfach überfordert ist.

Geldwäscheparadies Deutschland

Rechts- und Verwaltungssystem BRD