LSI stellt seit Jahren im Schulterschluss mit anderen investigativen Netzwerken und Journalisten fest, dass Deutschland ein Eldorado für Kapitalanlagebetrug aber auch für Geldwäsche ist. Dies lässt sich anhand einer Reihe von Fakten und eindrücklichen Praxisbeispielen immer wieder untermauern. Zum einen gibt es seit Jahren ein Problem mit der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie in Deutschland. So ist es in der Bundesrepublik im Vergleich mit anderen europäischen Ländern relativ einfach, illegale Gelder hierzulande in den offiziellen, staatlich besteuerten Geldkreis zu überführen. Insbesondere der Immobilienmarkt ist nach wie vor sehr anfällig. Bis vor Kurzem war es ohne großes Aufsehen möglich, Liegenschaften oder ganze Mietshäuser mit dem berühmten Koffer voller Bargeld zu erwerben, ohne dass die Herkunft des Geldes geprüft wird. Verdachtsfälle müssten eigentlich angezeigt werden, doch geschieht dies in der Praxis in Bezug auf Immobilien kaum. Zumal Notare hierzulande Immobilientransaktionen nicht dahingehend überprüfen müssen, wie hoch der Anteil der Barzahlung gewesen ist. Der deutsche Weg der Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie ist halbherzig und löchrig.
Für die Bekämpfung der Geldwäsche zuständig ist die 2017 neu organisierte Financial Intelligence Unit (FIU), die beim Zoll angegliedert ist und dem Finanzministerium untersteht. Nur ist die personelle Ausstattung der Behörde als unzureichend einzustufen, ineffizient organisiert und mit zu wenig Befugnissen und Zugriffsrechten auf Informationen. Des Weiteren ist man bei der konkreten Umsetzung auf andere Behörden wie etwa Polizeidienststellen angewiesen, die zum Teil mit hochkomplexen Geldwäschestrukturen schlichtweg überfordert sind. Zudem spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle, gegen den der deutsche Amtsschimmel den Kampf regelmäßig verliert und damit die Geldwäsche indirekt weiter begünstigt. Sollte dann noch ein Auslandsbezug hinzukommen, hat sich die Thematik der Geldwäschebekämpfung, ähnlich wie beim Kapitalanlagebetrug, so gut wie erledigt. Die FIU wird vor allem mit (unwichtigen) Geldwäscheverdachtsmeldungen von Juwelieren, Autohändlern und Banken regelrecht überflutet, so dass eine zeitnahe Reaktion überhaupt nicht möglich ist und die Behörde vollkommen überlastet wird. Die FIU kann die an sie gestellten Aufgaben kaum bis nicht erfüllen und weist einen sehr hohen Grad an Dysfunktionalität auf. Daher findet weder eine effektive, geschweige denn effiziente Kontrolle von Geldwäsche in Deutschland statt. Die FIU ist ein behördlicher Sanierungsfall.
Die Europäische Kommission hat schon öfters ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Grund mangelhafter Umsetzung der Geldwäscherichtlinien eingeleitet. Gelder aus südeuropäischen Ländern, die hier wesentlich effizienter und radikaler mit Geldwäsche umgehen, schelten Deutschland regelmäßig, da man sich als willfährige Waschmaschine für illegale Gelder regelrecht anbietet, weil die deutsche Politik kein gesteigertes Interesse an der Problematik findet, teilweise Politiker Verbesserungen torpedieren und die deutsche Behördenlandschaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr funktioniert.
Auch das deutsche Transparenzregister, das hinter die Fassade deutscher (Immobilien-) Unternehmen blicken und den wirtschaftlich Berechtigten ausfindig machen soll, weist eine Reihe von Lücken und Defiziten aus, so dass dies für Fahnder auch kein wirksames Instrument darstellt.
Deutschland ist auf Grund seiner Anfälligkeit für Geldwäsche, nebst einer stark verbesserungswürdigen Finanzaufsicht und eines nur noch eingeschränkt leistungsfähigen Verwaltungs- und Rechtssystems sowie generellen Transparenzdefiziten etwa im Immobiliensektor nicht immer die erste Wahl für Investitionen. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass Immobilien aber auch andere Vermögensgegenstände, sofern die Ermittlungsbehörden einmal aktiv werden, beschlagnahmt werden und Sachwertfonds als mögliche Käufer Probleme mit diesen Assets bekommen. Die Anleger wären hierbei dann erst einmal die Leid tragenden (siehe Rubrik: „Anlegerrettung/Forensik“). Umso wichtiger ist es daher auf eine ausgewogene Investitionsmischung auch über verschiedene Länder hinweg zu achten (siehe Rubrik: „Portfoliostrukturierung“) und eine genaue Assetherkunftsanalyse zu betreiben.
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