DER Minenräumer im Sachwert- und Finanzmarkt

BGH-Rechtsprechung

Wie bereits erwähnt, mussten wesentliche Regelungsgehalte und Entscheidungen im geschlossenen Fondsbereich, früher als Grauer Kapitalmarkt tituliert, heute allgemein als Sachwertbeteiligungsmarkt bekannt, von Seiten der Judikativen ausformuliert werden. Die Entscheidung wirken dabei trotz der seit 2013 eingezogenen gesetzlichen Regelungen bis heute nach. Während Entscheidungen auf Ebene der Amts- und Landgerichte, die vielfach mit den spezifischen Fragestellungen im Fondsbereich schlichtweg überfordert sind, im Hause LSI keinerlei Beachtung finden, gilt dies explizit nicht für den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser verfügt im Zivilrecht allein über 13 Senate und einen Hilfssenat, der in aller Regel mit acht Richtern besetzt sind. Fragestellungen können hier also wesentlich dezidierter und ausführlicher beraten werden. Zudem verfügt der BGH über einen ganzen Stab an wissenschaftlichen Mitarbeitern, so dass eine tiefgründige Recherche und fundierte Zuarbeit möglich sind. All dies fehlt bei den Amts- und Landgerichten – mit den dementsprechenden, zu vernachlässigenden Ergebnissen. Nicht vernachlässigen dürfen Berater und Vermittler hingegen wesentliche Rechtsprechungen des BGH, dem auch die Fortentwicklung des Rechts zukommt. Um das individuelle Haftungsrisiko und Schadensersatzforderungen zu minimieren, sollten einschlägige Urteile des BGH bekannt sein und beherzigt bzw. beherrscht werden.

Sämtliche relevanten BGH-Urteile für den Beteiligungsmarkt sind im Login-Bereich abrufbar.