Seit Jahren wird von LSI Sachwertanalyse propagiert, dass Deutschland ein Eldorado für Kapitalanlagebetrug ist, was sich in den letzten Jahren immer und immer wieder bestätigt hat, wobei sich die zum Teil spektakulären Betrugsfälle in jüngeren Vergangenheit volumenmäßig immer weiter nach oben geschraubt haben. Nicht selten verlieren geschädigte Kapitalanleger am deutschen Kapitalanlagemarkt beträchtliche Teile ihres Vermögens oder ihrer Altersvorsorge. Politik und Aufsichtsbehörden sehen allzuoft tatenlos zu und verweisen Anleger am Ende einer verlorenen Altersvorsorge auf eine völlig unzureichende staatliche Grundversorgung.
Neben der sicherlich wenig diskussionswürdigen Tatsache, dass (Kapitalanlage-) Betrug an sich schon beklagenswert genug ist, ist es mindestens genauso bedauerlich festzustellen, dass sog. Ermittlungsbehörden sich hierzulande immer schwer tun, diesen zu erkennen oder auch immer öfters, aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen, gar nicht erst verfolgen. Neben Personalmangel, veralteten und ineffizienten Prozessstrukturen, einem diesbezüglich überforderten deutschen Rechtssystem, sind vor allem das nötige und fehlende Fachwissen eines der Hauptprobleme, warum (Kapitalanlage-) Betrug in Deutschland halbherzig bis gar nicht verfolgt wird und weiter auf fruchtbaren Boden fällt. Die zugegebener Maßen in Teilen komplexen Verpackungsstrukturen und Geschäftsprozesse können für den ungeübten Bearbeiter leicht in Überforderung münden (siehe Rubrik: „Regulierung“). Da dieser Umstand allerdings nicht neu ist, wurde es über Jahre trotzdem versäumt, auf Ebene der Judikativen qualifiziertes Personal einzustellen und solche Strukturen zu schaffen, um diesen Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Auch wenn auf Ebene der Finanzaufsicht, ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau, sich mittlerweile einiges zum Besseren gewendet hat, so ist die hierzulande vorzufindende Struktur weiterhin stark verbesserungswürdig.
Ergebnis dieser Entwicklung ist es, dass ein geschädigter Kapitalanleger in Deutschland effektiv kaum einen wirksamen Rechtschutz genießen (siehe Rubrik: „Warnliste > Rechts- und Verwaltungssystem BRD“). Flankiert wird diese unrühmliche Lage noch durch ein flächendeckend über alle Bevölkerungsschichten hinweg praktisch kaum ausgeprägtes Finanz- und Wirtschaftswissen, was deutsche Sparer schnell und ohne großen Aufwand zur Zielgruppe dubioser Anbieter macht.
Insbesondere, wenn Kapitalanlageprodukte später scheitern und die Struktur in die Insolvenz abdriftet, sehen sich die Betroffenen oftmals einem weiteren Problem ausgesetzt. Dubiose Anlegerschutzanwälte lauern begierig auf geschädigte, aber in Teilen immer noch zahlungskräftige Mandanten mit oftmals leeren Heilsversprechungen (siehe Rubrik: „Warnungen/Schwarzlisten > Anlegerschutzanwälte“). hierzulande gehört es mittlerweile zum Volkssport der von Gerichten hinsichtlich Kompetenz und Engagement gelegentlich zweifelhaft eingesetzten Insolvenzverwalter, geschädigte Kapitalanleger nochmals zur Kasse zu bitten. Möglich machen dies die berühmt berüchtigten Insolvenzanfechtungen (siehe Rubrik: „Regulierung“). Die Insolvenzordnung eröffnet tatsächlich hierfür die rechtliche Grundlage, differenziert leider überhaupt nicht, welche Vermögensverschiebung an welche natürlichen und/oder juristischen Personen im Vorfeld auf welcher Grundlage stattgefunden hat. Für Insolvenzverwalter, die primär an ihr eigenes Fortkommen und vor allem um ihr eigenes Portemonnaie bedacht sind und in den seltensten Fällen ernsthaft helfen wollen, den Schaden abzumildern, werden Geschädigten noch weiter geschröpft, getreu dem Motto: wenn den Anlegern die Haut abgezogen und das Fleisch heruntergeschnitten worden ist, dann werden auch noch die Knochen zermahlen (siehe Rubrik: „Warnliste > Insolvenzverwalter“).
Von Seiten der Insolvenzgerichte (angeflanschten Abteilungen bei lokalen Amtsgerichten) mangelt es hierzulande erheblich an einer engagierten, dichten und vor allem kompetenten Überwachung der Insolvenzverwalter. Oftmals stellt sich auch die Frage nach der Vergabepraxis. Allzu häufig werden lediglich (gerichtsbekannte) Anwaltskanzleien eingesetzt und weniger betriebswirtschaftlich versiertes, aber wesentlich besser geeignetes Fachpersonal. Gelegentliche wechselseitige Gefälligkeiten flankieren eine insgesamt undurchsichtige Vergabepraxis deutscher Amtsgerichte. Regelmäßig eingerahmt werden Insolvenzverfahren durch einen mangelnden Restrukturierungswillen und durch einen schnellen Ausverkauf der Masse.
Im Rahmen von Restrukturierungsmandaten havarierter Kapitalanlagen im Sachwertmantel setzt LSI Sachwertanalyse vielfach an den Punkten an, an den Ermittlungsbehörden aufhören oder gar nicht erst vordringen. Die notwendige forensische Arbeit wird daher konsequent in Eigenregie geführt, mit dem Ergebnis, dass LSI Sachwertanalyse bei den in Schieflage geratenen Kapitalanlageprodukten häufig über die mit am besten ausgestatteten Datenräume verfügt. Dadurch können dann begründete und belastbare Handlungsalternativen sowie ernsthafte Restrukturierungsansätze abgeleitet werden. Wo immer sinnvoll, kämpft LSI engagiert gegen die Zerschlagung und den Ausverkauf von zeitweise in Schieflage geratenen Sachwertprojekten an.
LSI Sachwertanalyse befasst sich mit hohem Engagement insbesondere mit folgenden havarierten Kapitalanlagekonzepten, die sich zum Teil in Insolvenzverfahren (i. I.) befinden:
CG Crassus Germanum GmbH i. I.
CG new energy GmbH i. I.
CG Service & Verwaltung i. I.
Deutsche Investitionsgenossenschaft i. I.
Steiner & Company – MAP green
Premium Safe Invest i. I.
V+ GmbH 3. KG i. L.
Zu etlichen havarierten Kapitalanlageprodukten wurden unter Führung von LSI Sachwertanalyse Anlegergemeinschaften ins Leben gerufen bzw. in jedem Fall umfangreiche Datenräume eingerichtet. Unsere Arbeitsweise innerhalb der Anlegergemeinschaften folgt und leitet sich aus unseren Wertvorstellungen ab (siehe Rubrik: „Über Uns > Wertüberzeugung“).
Sämtliche Datenräume sind im Login-Bereich vollständig abrufbar.