Dem unbedarften und fachlich wenig versierten (Privat-) Anleger mag Deutschland als ein sicherer Standort in rechtlicher Hinsicht erscheinen. Dies mag für gewisse Bereich sicherlich noch zutreffend sein. Bei näherer Betrachtung handelt es sich hierbei allerdings um eine sehr oberflächliche Analyse, die mit der rauen Wirklichkeit, gerade im Kapitalanlagebereich, nicht mehr viel zu tun hat und von der Realität regelmäßig eingeholt wird.
Die deutsche Rechtsfunktionsfähigkeit ist gerade auf den unteren Strukturebenen (Amts- und Landgerichten) immer weiter am Erodieren. Einer der Gründe und eines der größten Mankos im deutschen Rechtssystem sind ineffiziente Strukturen und nicht immer schlagkräftige Behördenaufbauten. Auch wird die zunehmende Absenz des gesunden Menschenverstandes an deutschen Gerichten zum Problem, weswegen es seit Jahren zu einer Entfremdung zwischen Rechtsapparatur und Zivilbevölkerung kommt, was zwangsläufig im Vertrauensverlust endet. Vetternwirtschaft und individuelle Wertvorstellungen von Justizpersonal sind zudem seit Jahren auf dem Vormarsch. Immer Öfters kann von einer unabhängigen und neutralpositionierten Justiz in Deutschland nicht die Rede sein.
Anders wie in angelsächsischen Rechtssystemen werden entscheidende Fragestellungen im Kapitalanlagebereich nur von einem sog. Richter entschieden, der weder seine Kompetenz noch Erfahrung für zum Teil hochgradig komplexe Anlageprodukte nachweisen muss und dies im Zweifel auch gar nicht kann. Immer wieder kommt es vor, dass hochdiffizile Fragestellungen aus der Finanzwelt an lokale Amtsgerichte herangetragen werden, die dann einsam ein „Urteil“ fällen sollen. Sinnvoller wäre hier der Einsatz einer Jury oder eines breiten, zivilgesellschaftlich verankerten Spruchkörpers, angereichert um Fachleute und Branchenkenner. Gerade im Sachwertbereich ist ohne hinreichende Erfahrungen und einen starken Wissensschatz/-datenbank die adäquate Fallbearbeitung kaum möglich. Die Ebene der Amts- und Landgerichte in Deutschland kann daher denklogisch keine größere Aufmerksamkeit und Bedeutung zugemessen werden, da Sach- und Fachkompetenz zu schwach ausgeprägt sind. Weitere Gründe sind Arbeitsüberlastung, demotivierender Arbeitsaufträge, fehlender Anreize und zum Teil schlechte Bezahlung sowie ein enormer Konkurrenzdruck seitens der Privatwirtschaft. Fehlurteile und überlange Verfahren sind daher eher die Regel denn die Ausnahme.
Noch abenteuerlicher wird es gelegentlich, wenn Kapitalanlagebetrugsmodelle vor eben diesen Amtsgerichten verhandelt werden sollen. Neben der mangelnden Effizienz und einer Verfahrensdauer, die sich immer häufiger denen von Staaten mit einem noch schwächeren Rechtssystem und/oder chronischer Unterfinanzierung angleicht, fehlt es sehr oft an der Disziplin und dem Willen deutscher Ermittlungsbehörden, die Sachverhalte lückenlos aufzuklären und in einen Ursachen-Wirkungszusammenhang zu bringen. Gelegentlich sind Justizmitarbeiter selber in kriminellen Sümpfen involviert.
Während LSI Sachwertanalyse an der Wahrheitsfindung und dem Aufspüren verschwundener Gelder interessiert ist, um diese im besten Falle an geschädigte Anleger wieder zurückzuführen, sind deutsche Ermittlungsbehörden primär an einer raschen, oftmals stark reduzierten Verfahrensdurchführung und Aburteilung interessiert. Wenn überhaupt Kapitalanlagebetrüger hierzulande zur Rechenschaft gezogen werden, dann allenfalls halbherzig, oftmals mit Deals im Hinterzimmer von Staatsanwaltschaften und mit einem Strafmaß, das gerade dazu einlädt, das nächste, mitmenschenschädigende Kapitalanlagebetrugsmodell zu entwerfen. Oder, um es mit anderen Worten zu sagen: Kapitalanlagebetrug ist insbesondere in Deutschland ein äußerst lohnendes Geschäftsmodell. Die verkrusteten deutschen Gerichts- und Behördenstrukturen in Verbindung mit einer nur unzureichenden Digitalisierung und mangelhafter Amtsträgervernetzung laden hierzulande förmlich zum Betrug ein.
Umso wichtiger ist es, finanzielle Tretminen frühzeitig durch akribische Analysearbeit zu erkennen und zu entschärfen (siehe Rubrik: „LSI Sensibilisierungsliste“ und „Schwarzliste Sachwertanbieter“ und „Schwarzliste Produktkategorien“), da das deutsche Rechtssystem (geschädigten) Anlegern keine tragfähige und belastbare Unterstützung bietet. Deutsche Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden (siehe Rubrik: „Ermittlungsbehörden“) bewegen sich auf dem Gebiet des Kapitalanlagebetruges immer häufiger in Richtung eines Teil- oder Totalausfalls. Mittlerweile müssen engagierte Rechtsanwaltskanzleien (siehe Rubrik: „Anlegerschützer“) und Privatfirmen (siehe Rubrik: „Anlegerrettung“) dieses weiter zunehmende Rechtsvakuum und in Teilen auch die Strafverfolgung zur Aufdeckung von Hintergründen und Verflechtungen im Rahmen zivilrechtlicher Anspruchsverfolgung übernehmen und ausfüllen.
Sich alleine auf die viel gepriesene Rechtssicherheit in Deutschland zu verlassen sollte definitiv nicht die einzige Grundlage für eine Investmententscheidung sein und wäre -für sich alleine gesehen- mit erheblichen Risiken verbunden (siehe Rubrik „Portfoliostrukturierung“). Daher ist es umso wichtiger, im Bereich der Portfoliostrukturierung auch andere, verlässlichere Rechtssysteme aufzunehmen und nicht dem Irrtum zu verfallen, auch wenn es in Deutschland durchaus einige lukrative Marktsegmente gibt und das Staatsgefüge im Groben noch funktionsfähig ist, dass die Investition vor der Haustür allein glückselig machend wäre.
Allzu oft wird von deutschen Anlegern die Gefahren in ausländischen Investitionsräumen als ungleich höher eingeschätzt. Oftmals ist es bei genauerer Betrachtung genau umgekehrt. Hierzu gesellt sich die Tatsache, dass die Korruption auch und gerade in deutschen Amtsstuben auf dem Vormarsch ist und sich das portraitierte Kompetenzdefizit an deutschen Gerichten auch in der Verwaltung stark fortpflanzt. Anleger, die das nicht wahrhaben wollen und sich das hiesige Rechtssystem schönreden oder darauf vertrauen, finden sich am Ende sehr oft in diversen Anlegergemeinschaften wieder.
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