Auf Grund der Tatsache, dass Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Schauplatz spektakulärer Fälle von Kapitalanlagebetrug gewesen ist, hat sich hierzulande eine regelrechte Anlegerschutzindustrie entwickelt. Durch subtile Werbung im Rahmen der standesrechtlichen Schranken, an die sich einige Rechtsanwälte allerdings nicht immer halten, durch angstmachende oder schnelle Hilfe suggerierende Schreiben oder sogar unter dem Deckmantel eigens gegründeter Verbraucherschutzvereine oder Stiftungen, hinter denen sich auf den zweiten Blick große Rechtsanwaltskanzleien verbergen, werden hilfesuchende Kapitalanlage angeschrieben und angelockt. Man verspricht schnelle Hilfe, die Wiederbeschaffung versenkter Gelder, die gerichtliche Belangung von Verantwortlichen oder mahnt zum zügigen Handeln auf Grund drohender Verjährungen. Gelegentlich werden sogar im Kern gesunde Investmentprodukte systematisch kaputt geredet, nur weil diese sich in einem aktuellen Restrukturierungsprozess befinden oder temporär auf aktuelle Marktgegebenheiten reagieren müssen, um gerade nicht zu havarieren. Statt ehrlicher und sachgerechter Aufklärung bemühen einige Anlegerschutzanwälte vollkommen verfehlte Horror- und Untergangsszenarien, um das eigene Auftragsbuch mit zahlungskräftigen Mandanten zu füllen. Ob die getroffenen Aussagen überhaupt stimmen, ist erst einmal nebensächlich. Oftmals entpuppen sich Aussagen von Anlegerschutzanwälten im Nachhinein als unwahr oder verfehlt ohne irgendwelche Konsequenzen für den verantwortlichen Rechtsanwalt.
Weder von Seiten der Politik, noch von staatlichen Institutionen und schon gar nicht vom deutschen Rechtssystem, das mit sich selber am meisten zu kämpfen haben, erfolgt eine wirksame Kontrolle dieser Aktivitäten. Oftmals hat LSI Sachwertanalyse bei der Begleitung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren die Erfahrung machen können, dass viele der selbsternannten Anlegerschutzanwälte in dem teilweise hoch defizilen Bereich der Kapitalanlage und insbesondere im Sachwertbereich erhebliche Wissenslücken aufweisen und es an praktischen Erfahrungen fehlt. Ein ehrlich gemeintes Hilfsangebot ist leider immer noch die große Ausnahme. Oftmals wird geschädigten Kapitalanlegern suggeriert, dass man das investierte Geld zügig zurückholen könne und/oder auf einen Schadensersatz prozessieren könne. Im Einzelfall mag das wohl möglich sein, angesichts der maroden und überlasteten Strukturen des deutschen Rechtssystems kann hier nur der Vater Wunsch des Gedankens sein. Unter der Rubrik „Warnlisten/Schwarzlisten > Rechts- und Verwaltungssystem BRD“ wird näher ausgeführt und begründet, dass geschädigte Kapitalanleger grundsätzlich keinen effizienten und teilweise auch keinen effektiven Rechtsschutz in Deutschland genießen. Aus diesem Grunde können die von Anlegerschutzanwälten suggerierten schnellen Hilfen flächendeckend gar nicht funktionieren. Was sie in der Praxis auch nicht tun.
Anleger sollten auch immer Bedenken, dass (Anlegerschutz-) Anwälte nicht nach Erfolg, Engagement und ehrlich gemeinten Lösungsansätzen bezahlt werden, sondern nach Streitwert. Je mehr Anlegergelder im Feuer stehen, umso besser. Denn schließlich lassen sich einmal konzipierte Textbausteine beliebig oft einsetzen und gaukeln eine individuelle Betreuung vor. Ob am Ende ein tragfähiges und zufriedenstellendes Ergebnis herauskommt, kann dem Rechtsanwalt herzlich egal sein, da die Honorarnote für jede noch so gute oder weniger gute Leistung rein nach Streitwert abgerechnet wird.
Angesichts der Juristenschwemme in Deutschland und eines umkämpften Marktes, in dem um die Gunst jedes einzelnen Mandanten gebuhlt wird, besteht die Gefahr, an einen nicht immer die Interessen des Mandanten fokussierenden Rechtsanwalt zu gelangen. Diese Erfahrung muss leider immer wieder gemacht werden. Ebenso der Umstand, dass etliche Anwälte elementares juristisches Grundwissen nicht abrufen und/oder anwenden können bzw. nach kürzester Zeit nach dem Studium verlernt haben. Insbesondere im Kapitalanlagebereich und mehr noch im Bereich havarierter Sachwertanlagen ist absolutes Spezialwissen notwendig, so dass an einer hierauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei kein Weg vorbei führt.
LSI Sachwertanalyse hat über Jahre eingehend Rechtsanwaltskanzleien geprüft und eine Liste kompetenter und auf dem Gebiet des Banken- und Kapitalmarktrechtes fachlich versierter Rechtsanwaltskanzleien zusammengetragen. Ebenso wurde eine Warnliste insbesondere vor sog. Anlegerschutzanwälte erstellt, die an verschiedenen Stellen immer wieder gezeigt haben, dass sie sich als zweifelhaft bis untauglich in der Fallbearbeitung erwiesen haben und primär eigene monetäre Interessen verfolgen (siehe Rubrik: „Analysedatenbank A – Z“). Um nicht ein weiteres Mal eine böse und vor allem kostspielige Überraschung zu erleben, sollten sich geschädigte Kapitalanleger zuallererst unsere Analyseergebnisse anschauen, bevor ein anwaltliches Mandat erteilt wird.
Konkrete Warnungen vor sog. Anlegerschutzanwälten aber auch geprüfte Empfehlungen für ausgewählte Rechtsanwaltskanzleien finden sich im Login-Bereich.
Zu einer funktionierenden Infrastruktur gehört ein funktionierender Finanzdienstleistungssektor sowie eine leistungsfähige Finanzaufsicht. Ohne Regelwerk und seiner entsprechenden Durchsetzung wird der Kapitalanleger ansonsten zum Spielball von Anbietern, die auf Grund ihrer Ressourcen und Organisation den Einzelnen leicht übervorteilen könnten. Da mit Hilfe des Kapitalmarktes und seiner Angebote oftmals auch Vorsorge für das Alter betrieben wird, sollte ein Staatswesen auch aus sozialen Aspekten heraus ein gesteigertes Interesse an einer starken und im besten Falle präventiv wirkenden Finanzaufsicht haben. Nun gestaltet es sich im Sachwertbereich so, dass diese volumenmäßig nicht zu vernachlässigen Segment über Jahrzehnte keinerlei Regulierung unterlag und allerhand dubioser Anbieter und Produkte auf den Plan rief. Während das Marktsegment der offenen Investmentfonds, auch auf Grund von internationalem Wettbewerbsdruck und europäischen Harmonisierungsbestrebungen immer weiter reguliert und durchstrukturieret worden ist, verharrte das Segment der geschlossenen Fonds (Sachwertprodukte) jahrzehntelang im grauen Kapitalmarktbereich, dem es erst seit 2013 beginnend entronnen ist (siehe Rubrik: „Recht & Regulierung“). Ab 2005 gab es erste zaghafte Versuche sich aufsichtsrechtlich diesem Milliardenmarkt zu nähern und diesen zu zähmen. Allerdings beschränkte sich die Aufsicht auf eine rein formale Prüfung, die bezüglich der Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Geschäftsmodelles überhaupt nicht weiterhilft. In früheren Zeiten hatten (zweifelhafte) Anbieter mit der (formalen) Prüfung ihres Produktes bzw. ihrer Verkaufsunterlagen durch die BaFin geworben. Oftmals ein sehr unrühmliches Blatt, an dessen Ende der Kapitalverlust stand. Die BaFin ist bis heute nicht in der Lage, was allerdings auch nicht ihre Aufgabe ist aber dringend anzuraten wäre, eine materielle Prüfung des Angebotes, wenigstens in groben Zügen, vorzunehmen. Ansonsten muss es einmal erlaubt sein nach der Existenzfrage auf diesem Sachgebiet zu fragen. Für Anleger wie für Vermittler ist die deutsche Finanzaufsicht noch immer keine wirkliche Hilfe.
Allerdings hat sich über die Jahre die Arbeit der Finanzaufsicht gebessert, gleichwohl sie noch lange nicht auf einem international wettbewerbsfähigen Leistungsniveau angelangt und in Teilen (wieder) erheblich reformbedürftig ist. Während die deutsche Finanzaufsicht durchaus in der Lage ist, vor kleineren Ungereimtheiten oder mutmaßlichen Kapitalanlagebetrugsmodellen zu warnen, läuft sie an den wirklich gewichtigen Fällen mit Milliardenschäden für (Klein-) Anleger regelmäßig vorbei. Durch den Skandal rund um den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard wird die BaFin, da Mitarbeiter selber gewichtig in diesem Sumpf involviert sind, vermutlich noch auf Jahre mit sich selber beschäftigt sein, da nunmehr der Reformzwang nicht mehr zu leugnen ist.
Für den Anleger wie auch Vermittler muss die Devise daher lauten, dass sie sich auf die deutsche Finanzaufsicht weder verlassen können noch dürfen. Zahlreiche größere Finanzskandale haben immer wieder aufgezeigt, welche Unzulänglichkeiten in dieser Behörde vorherrschen. Diese reichen von ungenügendem Sachverstand, mangelhafter (Personal-) Ausstattung über unzureichendem abteilungsübergreifendem Handeln und mangelndem (politischen) Willen Fehlentwicklungen, interne wie marktbedingte, beherzt anzugehen. Mangelnde Kritikfähigkeit -ein generelles Problem des deutschen Verwaltungsapparates- und Beratungsresistenz erschweren permanent den Umbau zu einer leistungsfähigen Finanzaufsicht. Letztendlich ist sie aber nur ein weiterer Puzzlebaustein und Spiegelbild einer insgesamt maroden deutschen Infrastruktur.
LSI Sachwertanalyse betreibt im Gegensatz zur deutschen Finanzaufsicht von Beginn an eine profunde materielle Prüfung von Sachwertbeteiligungen (siehe Rubrik: „Analysen“) und warnt meistens Jahre im Voraus aktiv vor Ungereimtheiten und zweifelhaften Angeboten/Anbietern (siehe Rubrik: „Warnungen/Sensibilisierunge > LSI Sensibilisierungsliste“ und „Analysedatenbank A – Z“), die im Login-Bereich einsehbar sind.
Seit Jahren wird von LSI Sachwertanalyse propagiert, dass Deutschland ein Eldorado für Kapitalanlagebetrug ist, was sich in den letzten Jahren immer wieder bestätigt hat, wobei sich die zum Teil spektakulären Betrugsfall in den vergangenen Jahren volumenmäßig immer weiter hochgeschaukelt haben.
Neben der sicherlich wenig diskussionswürdigen Tatsache, dass (Kapitalanlage-) Betrug an sich schon beklagenswert genug ist, ist es mindestens genauso bedauerlich festzustellen, dass sog. Ermittlungsbehörden sich hierzulande immer schwerer tun, diesen zu erkennen oder auch immer öfters, aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen, gar nicht erst verfolgen. Neben Personalmangel, veralteten und ineffizienten Prozessstrukturen sind vor allem das nötige und fehlende Fachwissen eines der Hauptprobleme, warum (Kapitalanlage-) Betrug in Deutschland halbherzig bis gar nicht verfolgt wird und weiter auf fruchtbaren Boden fällt. Die zugegebener Maßen in Teilen komplexen Verpackungsstrukturen und Geschäftsprozesse können für den ungeübten Bearbeiter leicht in Überforderung münden. Da dieser Umstand allerdings nicht neu ist, wurde es über Jahre dennoch versäumt, auf Ebene der Judikativen qualifiziertes und spezialisiertes Personal einzustellen und solche Strukturen zu schaffen, um diesen Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Weiterhin ist bei deutschen Ermittlungsbehörden gelegentlich die Beobachtung auszumachen, dass diese sich in operativen Kleinigkeiten verrennen und das übergeordnete (Kapitalanlagebetrugs-) Bild aus den Augen verlieren. Zudem ist es so, dass Ermittlungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden meist nur an einer raschen Verurteilung des Täters interessiert sind. Nur lassen die ineffizienten und teilweise maroden deutschen Staatsstrukturen ein effizientes Handeln gar nicht zu. Teilweise sind die Ermittlungsansätze mangels Personal, Sachverstand und Engagement nicht einmal effektiv. Allzu oft dauern Ermittlungen viel zu lange, so dass in der Zwischenzeit problemlos Beweise vernichtet und Gelder verschoben werden können. An der nationalen Grenze ist für die Ermittlungsbehörden in aller Regel Schluss. Zum anderen bieten deutsche Ermittlungsbehörden oder anderweitige Institutionen geprellten Anlegern keine Hilfe bei der Wiederbeschaffung versickerter Anlegergelder. Ergebnis dieser Entwicklung ist es, dass ein geschädigter Kapitalanleger in Deutschland effektiv kaum einen wirksamen Rechtsschutz genießt. Ohne eigene zusätzliche Geldmittel und gute Anwälte bleibt oftmals nur der Totalverlust oder die Abspeisung mit einer geringen Quote in oftmals beobachtbaren Insolvenzverfahren.
Im Rahmen von Restrukturierungsmandaten havarierter Kapitalanlagen im Sachwertmantel setzt LSI Sachwertanalyse vielfach an den Punkten an, an den Ermittlungsbehörden aufhören oder gar nicht erst vordringen. Die notwendige forensische Arbeit wird daher konsequent in Eigenregie geführt, mit dem Ergebnis, dass LSI Sachwertanalyse bei den in Schieflage geratenen Kapitalanlageprodukten häufig über die mit am besten ausgestatteten Datenräume verfügt. Dadurch können dann begründete und belastbare Handlungsalternativen sowie ernsthafte Restrukturierungsansätze abgeleitet werden. Ziel ist es in jedem Fall, den eingetretenen Schaden für den betroffenen Anleger abzumildern, den Verlust einzudämmen und im besten Fall das Rad komplett herumzureißen. Zu diesem Zwecke richtet LSI Sachwertanalyse auf Nachfrage gut organisierte und strukturierte Anlegergemeinschaften ein, um ein tragfähiges Restrukturierungskonzept umzusetzen.
Umfassende Datenräume und Hintergrundinformationen zu ausgewählten havarierten Kapitalanlageprojekten finden sich im Login-Bereich.
In einer Marktwirtschaft kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen scheitern und Insolvenz anmelden müssen. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein und treten meist in Kombination auf. Die formalen Beweggründe für das Anmelden einer Insolvenz ist entweder eine bilanzielle Überschuldung ohne adäquate stille Reserven, keine ausreichend liquiden Mittel oder ein behördliches oder gerichtliches Verbot zum Betreiben des Geschäftsmodell, so dass die Insolvenz absehbar sein wird. Denn eine Insolvenzantragspflicht besteht schon bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Qua Gesetzes wird vom zuständigen Amtsgericht ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Reicht das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter mit umfangreichen Befugnissen eingesetzt. Fortan entscheidet dieser über die weitere Entwicklung des Unternehmens. Dabei ist einmal seine Motivationslage zu betrachten.
Primär wird der Insolvenzverwalter nach der Größe der Insolvenzmasse entlohnt. Daher hat dieser ein nachvollziehbares Interesse, diese zu vergrößern. Zu seinen Pflichten gehört die Anreicherung der Insolvenzmasse durch Hinzuziehung von Vermögenswerten. Er tätig dies nicht nur zur Gläubigerbefriedigung und Insolvenzquotenerhöhung, sondern in erster Linie zur Erhöhung seiner Vergütung. Das ganze läuft unter dem Stichwort Insolvenzanfechtung, bei denen er insbesondere geschädigten Kapitalanleger bis vier Jahre vor der Insolvenz die erhaltenen Ausschüttungen streitig machen kann. Diesbezüglich hat sich ein regelrechter Sport mit ganzen Insolvenzanfechtungsabteilungen daraus entwickelt. Dass Anleger bei Insolvenzverfahren geschädigt wurden, darauf nimmt weder der Insolvenzverwalter noch die Insolvenzordnung Rücksicht. Letztgenannte müsste auch dringend einmal reformiert werden, da einige anachronistische Regelungen einfach aus der Zeit gefallen sind. Zudem müsste bei Insolvenzanfechtungsgründen viel stärker differenziert werden. Auch dies passiert seit Jahrzehnten nicht.
Auf Grund der primär verfolgten Eigengewinnmaximierung von Insolvenzverwaltern kommt es häufig dazu, dass havarierte Firmen zerschlagen und das Tafelsilber verkauft, teilweise regelrecht verscheuert wird. Nur wenige Insolvenzverwalter machen sich die Mühe, ein gescheitertes Geschäftsmodell respektive das Unternehmen zu restrukturieren. Dies entspräche der Intention des Gesetzgebers. Die Realität sieht leider anders aus: Liquidation und Gebührenmaximierung für den Insolvenzverwalter. Vielfach lässt sich feststellen, dass eingesetzte Insolvenzverwalter von dem Unternehmensgegenstand kaum bis gar keine Ahnung haben. Dafür sind die Geschäftsmodelle einfach zu unterschiedlich und zu speziell. Seine Aufgabe ist ja primär auch nicht die Geschäftsprozessanalyse, sondern die Gläubigerbefriedigung.
Die Insolvenzgerichte, angeflanschte Abteilungen am Amtsgericht, sind mit der der Kontrolle und Überwachung des Insolvenzverwalters in aller Regel überfordert. Oftmals hat es den Anschein, die gerichtliche Verantwortung über Insolvenzverfahren an einen Insolvenzverwalter vollständig auszulagern und diesem Narrenfreiheit zu gewähren. Verantwortungsbewusstsein, fachliche Kompetenz und dichte Verfahrensbegleitung sind an deutschen Insolvenzgerichten in aller Regel nicht anzutreffen. Eine Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Insolvenzverwalter kann daher nicht stattfinden. Gläubiger aber auch geschädigte Kapitalanleger sollten von gerichtlichen Insolvenzabteilungen daher keine (Verfahrens-) Unterstützung erwarten.
Allgemeine Informationen zu Insolvenzverfahren, Ablaufprotokolle und Hilfestellungen zur Abwehr von Insolvenzanfechtungen sind im Login-Bereich abrufbar.
Ab dem Jahre 2009 versuchte sich der technische Überwachungsverein, kurz TÜV, der eigentlich für die Begutachtung und technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen verantwortlich ist, in der Ratingvergabe von Kapitalanlageprodukten und bot das sog. „Zertifizierungsverfahren TÜV geprüfter Fondsplausibilität“ an. Verbraucher vor den Unbilden des Kapitalmarkts zu schützen und damit für eine gewisse Sicherheit, ähnlich wie im Straßenverkehr, zu sorgen ist ein hehres Ziel, allerdings bedarf es dazu auch einiges an Branchensachverstand, Erfahrungswissen und ausgewiesener Finanzexpertise. In der Vergangenheit hat sich leider gezeigt, dass der TÜV über diese wichtige Punkte kaum verfügt. Entsprechend fallen die Ergebnisse aus. Allzu viele plausibilitätsgeprüfte Fondsprodukte wurden seitens des TÜV über den grünen Klee gelobt, bis diese dann auf die harte Realität trafen und bei Privatanleger Millionenschäden verursachten.
Einer der spektakulärsten Fehlgriffe des TÜV war die eingehendere Betrachtung und Bewertung des Immobilienbestandes eines Frankfurter Emissionshauses, dessen Produkte seitens des Überwachungsvereins in den höchsten Tönen gelobt worden sind. Es sollte sich wenig später als eines der größten Kapitalanlagebetrugsmodelle im geschlossenen Immobilienfondsbereich herausstellen. Die damaligen Geschäftsführer sind zwischenzeitlich zu mehrjährigen Haftstrafen u. a. wegen Kapitalanlagebetruges verurteilt worden. Auch wenn der TÜV bis heute krampfhaft versucht sich von den Vorgängen von damals zu distanzieren, so unternahm der Verein rein gar nichts gegen die breitflächige Verwendung des TÜV Siegels und den Verweis auf die eingehende Prüfung des Frankfurter Immobilienhauses. Nur wenige Monate später nach der Veröffentlichung des positiven TÜV Gutachtens krachte das gesamte Schneeballsystem, flankiert von lastwagenweise beschlagnahmten Akten, tosend in sich zusammen. Der Schaden nur dieses Betrugsfalles belief sich auf rund eine Viertel Milliarde Euro.
Immer wieder unternahm der TÜV zaghafte Anläufe, Kapitalanlageprodukte und insbesondere Beteiligungen sowie deren Investitionsprozesse zu prüfen und zu evaluieren. Sachwertanalysten und fundierte Marktkenner erkannten aber, dass der TÜV weder über das Know-How noch die Experten verfügt, um dies zu leisten. Bereits unmittelbar nach Aufnahme der Zertifizierungsarbeit im Jahre 2009 erhielt der TÜV gleich von mehreren Seiten Kritik an seiner inflationär geschönten Ratingvergabe und der Intransparenz respektive groben Fehlerhaftigkeit seiner Gutachten. Eine wirkliche Verbesserung der Arbeitsweise ist bis heute nicht erkennbar.
Sicherlich waren die Absichten des TÜV und seines mutmaßlich angedachten Verbraucherschutzes einer edlen Idee entsprungen. Allerdings blieb es bei dieser Idee. Fehlendes Branchen-Know-How, mangelnde Finanzanalysekapazitäten und -ausbildung sowie schlichte Intransparenz nagen an der Glaubwürdigkeit des TÜV, wenn es um die Plausibilitätsprüfung von Finanzanlageprodukten geht. Anleger sollten und Berater sowie Vermittler dürfen -alleine aus Haftungsgründen- den Ausführungen des TÜV keinen allzu großen Wert beimessen. Die Vergangenheit hat immer wieder überdeutlich gezeigt, dass der TÜV dieses Themenfeld nicht beherrscht und einfach überfordert ist.
Weitere Informationen über das Versagen des TÜV und externer Kritikschriften sind im Login-Bereich abrufbar.
In einem Land wie Deutschland, in dem der finanzielle Analphabetismus sehr stark ausgeprägt ist, das deutsche Bildungssystem flächendeckend und seit Jahren seinem bildungspolitischen Lehrauftrag in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Grundlagen und Zusammenhänge nicht nachkommt, ist es umso wichtiger, dass es Anlaufstellen gibt, um die Versäumnisse des deutschen Schulwesens nachzuholen bzw. aufzufangen. Hier versuchen die staatlich geförderten Verbraucherzentralen das existierende Vakuum zu schließen.
Verbraucherzentralen erfüllen eine Reihe wichtiger Funktionen und sind meist erste Anlaufstellen für verunsicherte oder geprellte Verbraucher. Nur muss man ebenso ehrlicherweise konstatieren, dass die Verbraucherzentralen für die zum Teil komplexe Materie bei Sachwertbeteiligungen ungeeignet sind. Die dortigen Mitarbeiter halten nicht das notwendige Fachwissen vor, sind auch selber nicht investiert und/oder bei Gesellschafterversammlungen anwesend, sodass es zudem noch an Erfahrungswissen mangelt. Außerdem sind die Verbraucherzentralen, wie leider im Übrigen auch einige andere Marktteilnehmer, nicht mit der zwischenzeitlich und seit 2013 verstärkt einsetzende Regulierung im Sachwertbereich vertraut. Die Umwälzungen innerhalb der Sachwertbranche und deren Professionalisierung sind mittlerweile so gewaltig, dass es von Verbraucherzentralen, die zu Handyverträgen, Heizdecken, Stromverträgen, etc. beraten, nicht mehr einfach nebenbei abgedeckt werden kann.
Vielfach versuchen Verbraucherzentralen ratsuchende Verbraucher im Bereich der Sachwertinvestments eine Orientierung zu geben, verfügen hierbei aber nicht um das aktuelle Fachwissen und geben Ratsuchenden vollkommen überholtes (Erfahrungs-) Wissen mit auf den Weg. Das lässt sich auch immer wieder mit einem Blick auf die Homepages der verschiedenen Verbraucherzentralen eindrucksvoll belegen. Hier werden immer noch mit Begriffen wie „Grauer Kapitalmarkt“, der zu Recht von Verbraucherzentralen in den 1980er Jahren mitgeprägt worden ist, verwendet, obwohl es heutzutage praktisch kein unreguliertes und/oder beaufsichtigtes Marktsegment gibt. Auch warnen Verbraucherzentralen immer noch vor sog. Blind-Pool-Konzepten, also Kapitalanlageprodukten, bei denen die Investitionsobjekte noch nicht feststehen. Hier wurde von Seiten der Verbraucherschützer nicht verstanden, dass, vor Beginn einer Investition, erst einmal ausreichend Anlegergelder eingesammelt werden müssen, um in den konkreten Ankauf gehen zu können. Zudem kommt es bei manchen Assetklassen nicht so sehr auf das einzelne Asset an, sondern vielmehr um die Strategie und die dahinter liegenden Wertschöpfungsprozesse, die die Erträge generieren sollen. Eine differenzierte Sichtweise hierzu hört man von Verbraucherzentralen allerdings nicht. Nicht selten haben sie vor Blind-Pool-Konzepten gerade im Immobilienbereich gewarnt, die im Endergebnis aber Anlegern oftmals zweistellige Renditen gebracht haben. Insbesondere seit großflächige regulatorische Eingriffe und neue Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2013 greifen, häufen sich die Fehleinschätzungen der Verbraucherzentralen. Es zeigt sich ganz offensichtlich, dass diese staatlich alimentierten Organisationen mit der neuen Zeitrechnung nicht mehr zurechtkommen. Vielfach werden noch Begrifflichkeiten verwendet, die aus einer vollkommen anderen Zeitrechnung stammen. Sachwertbeteiligungen werden Verbrauchern praktisch gar nicht empfohlen, statt dessen werden von Verbraucherzentralen trotz einer seit Jahren anhaltenden Niedrigzinspolitik immer noch Anlageprodukte einer längst vergangenen Zeit angeboten, die zwangsläufig langfristig zu Enttäuschungen führen werden.
Immer häufiger wird auch die Frage gestellt, wer eigentlich die Kompetenz und Fähigkeiten der Verbraucherschützer prüft und der Beratungsgespräche unter die Lupe nimmt; dies geschieht in Deutschland nämlich leider überhaupt nicht. Staatlich alimentierte Verbraucherschutzmitarbeiter brauchen weder einen Qualifikations- noch Befähigungsnachweis erbringen. Ähnliches gilt für die Stiftung Warentest, die nicht selten im engen Schulterschluss mit Verbraucherzentralen steht. Auch hier hat die Finanzkompetenz über die Jahre ganz erheblich nachgelassen. Beiden Organisationen ist gemein, dass sie regelmäßig vor geschlossenen Fonds, ein im Übrigen überholte Begrifflichkeit, flächendeckend warnen. Auf Grund einer über Jahrzehnten überhaupt nicht vorhandenen Regulierung (siehe Rubrik: „Recht & Regulierung“ und „Warnliste > Rechts- und Verwaltungssystem BRD“) gab es in der Vergangenheit zahlreiche Fehlentwicklungen, weswegen einige Warnungen zutreffend waren. Allerdings sind die Urteile der Verbraucherschützer bei einer pauschalen Diffamierung der gesamten Sachwertbranche weder reproduzierbar noch belastbar oder anderweitig aussagekräftig. Mittlerweile wendet sich indirekt selbst die Deutsche Bundesbank, an die viele Sachwertanbieter berichtspflichtig sind, gegen die Ausführungen von Verbraucherzentralen und die Stiftung Finanztest. In einer sehr marktbreiten und zeitlich ausgedehnten Studie ist die Bundesbank zu dem Ergebnis gekommen, dass Sachwertbeteiligungen, überwiegend in der alten Produktverpackung der Geschlossenen Fonds, in der Mehrzahl der Fälle zu einem positiven Anlageergebnis geführt haben. Selbst in Anlageklassen, die im späteren Zeitablauf unter die Räder gekommen sind, konnte über eine dekadenmäßige Betrachtung ebenfalls immer noch ein Wertzuwachs verzeichnet werden. Nicht zu vergessen sind die damals auch noch sehr vorteilhaften steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die für sich alleine genommen schon zu guten Renditeergebnissen geführt haben und in der heutigen Diskussion allzu gerne vergessen werden. Verbraucherzentralen bemühen daher, trotz aller unbestrittenen Fehlentwicklungen, immer noch ein verzerrtes Bild über Sachwertinvestments, dass es de facto so nie gegeben hat und heute erst recht nicht mehr gibt (siehe Rubrik: „Recht & Regulierung“).
Belastbare und verlässliche Empfehlungen sowie tiefgreifende Produktanalysen im Sachwertbereich abzugeben, dazu sind Verbraucherzentralen aus all den genannten Gründen nicht (mehr) in der Lage. Angesichts der zum Teil hohen Investitionsvolumina und der langfristigen Kapitalbindung sollte sich der ratsuchende Verbraucher in seiner Rolle als Investor, wenn es um sachwertbasierte Investitionen geht, dringend an hierauf spezialisierte Analysehäuser wie etwas LSI Sachwertanalyse wenden (siehe Rubrik „Über Uns“ und „Analysen“ sowie „Portfoliostrukturierung“) und von teilweise ideologisch verblendeten und unbelehrbaren Verbraucherzentralen Abstand nehmen.
LSI hält einen umfangreichen Schlagabtausch mit Verbraucherzentralen vor, die im Login-Bereich abrufbar sind.