Nachdem der deutsche Gesetzgeber viele Jahrzehnte, trotz unzähliger Skandale und Betrügereien, in unerklärlicher Weise, trotz milliardenschweren Marktes, im Dauertiefschlaf versunken ist, musste der europäische Gesetzgeber sein teutonisches Mitglied aufwecken und ordentlich wachrütteln.
Wie bereits unter dem obigen Punkt „Regulierung“ ausgeführt, wurde in der gesamten EU zur Stabilisierung des Finanzsektors die AIFM-Richtlinie, Alternative Investment Fund Management Directive, eingeführt, die ab 2013 in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union anzuwenden ist. Für den deutschen Beteiligungsmarkt begann damit eine epochale Zeitenwende. Der Graumarktschleier wurde in vielen Bereichen komplett abgelegt und in ein vollreguliertes, weißes Produkt überführt. Möglich und umgesetzt wurde dies in Deutschland durch die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB); der Bibel für den Sachwertbereich.
Die Anwendung dieses überfälligen Gesetzeswerkes löste ein mittleres Erdbeben in der Sachwertbranche aus. Viele Glücksritter und Hasardeure hat es von einem Moment auf den anderen aus dem Markt gefegt. Die Beteiligungsbranche ist nach vielen Jahrzehnten endlich erwachsen und damit ein verlässlicher Partner geworden. Gab es vor der Einführung des KAGB noch einige Hundert Anbieter von geschlossenen Beteiligungen, ist deren Zahl nach Scharfschaltung des KAGB im Jahr 2014 auf einige Dutzend Anbieter bis heute zusammengeschrumpft. Durch die hohen Anforderungen und weiteren Verschärfungen des KAGB liegen die Markteintrittsbarrieren mittlerweile sehr hoch. Potenzielle Marktakteure müssen sich mehrmals gut überlegen, ob sie sich den Anforderungen des KAGB und der Aufsicht unterwerfen wollen und ob sie der Regulatorik langfristig gewachsen sind.
Einen Überblick über die einzelnen Bereiche und den Anforderungen aus dem KAGB sowie weitergehende Informationen sind abrufbar.