Als Lehre aus der Wirtschafts-, Finanz- und Immobilienkrise wurde 2013 das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Deutschland erlassen. Dem Gesetzgeber ging es neben der Regulierung von Alternativen Investmentfonds auch um die stärkere Reglementierung von Offenen Immobilienfonds (OIF). Insbesondere institutionelle Investoren hatten OIF reihenweise als Geldmarktersatzprodukt missbraucht. Und auch Privatanlegern wollte der Gesetzgeber verdeutlich, dass Immobilieninvestitionen keine kurzfristigen Angelegenheit sind und sie länger in derartigen Produkten verbleiben müssen. Mit der Einführung des KAGB wurden Kündigungsfristen, Mindesthaltedauern, Liquiditätsanforderungen, Rücknahmeregelungen, Aussetzungsmöglichkeiten, die Begrenzung von Fremdkapital und Fragen der regelmäßigen Anteilswertbewertung neu geregelt, um einmal die wichtigsten Punkte zu nennen. Etliche Immobilienfonds vor Auflage des KAGB mussten in Folge der Krise 2007/2008 zwangsaufgelöst werden. Die Blutspur zieht sich bis heute hin. Umgekehrt wagten einige Häuser unter dem Regime des KAGB den Neuanfang. Die Erwartung war, dass sich eine derartige Krise bei OIF nicht mehr wiederholt. Seit 2022 sind allerdings erneut eine Reihe von geopolitischen Brandherden entflammt. Politisches Störfeuer, insbesondere aus den USA, und Inflationsthemen schwächen das Verbraucher- und Investorenvertrauen. Zudem kämpft die Branche der OIF mit einigen hausgemachten Problemen wie falscher Risikoklassifizierung, realitätsfernen Portfoliobewertungen, überteuerten Anteilsverkäufen an Privatanlegern am Bankschalter und gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen etlicher dieser Probleme. Viele Privatanleger sind verunsichert und wollen aus OIF einfach nur noch raus, koste es, was es wolle. Erneut explodieren die Rückgabewünsche. Etliche Häuser ohne Bankenvertrieb sind damit überfordert. Das KAGB sollte ein erneutes Krisenszenario verhindern, scheitert aber aktuell. Die Abwicklung des KanAm Leading Cities Invest beweist das. Die Anteilsaussetzungen bei Habona Nahversorgungsfonds Deutschland, Wertgrund Wohnselect D, Industria Fokus Wohnen Deutschland und UBS (D) Euroinvest Immobilien lassen noch schlimmeres erwarten; von der juristischen Schlammschlacht bei Uniimmo: Wohnen ZBI einmal ganz zu schweigen. Es ist und bleibt erste Wahl, bei Immobilieninvestitionen auf geschlossene Fondsstrukturen zu setzen. Die Historie zeigt das immer wieder. Wer das nicht wahrhaben will, holt sich mit einigen OIF nunmehr eine blutige Nase. Auch das KAGB bekommt die Probleme nicht in den Griff. Eine Alternative zu OIF ist der HTB 15 Immobilien Zweitmarktportfolio: nicht nur, dass er auf das richtige Anlagevehikel, nämlich geschlossene Fondsvermögen, setzt. Er kauft die jeweiligen Immobilienbeteiligungen auch noch signifikant unter dem Substanzwert ein. Damit wird der Grundstein für üppige Erträge mit Immobilien gesetzt, wohingegen einige OIF als nervenaufreibende Geldvernichter verblassen.
Loggen Sie sich ein, um weitere Inhalte zu sehen oder informieren Sie sich über die Log-In-Zugänge.